March 25, 2008
Gesetze, Erlasse, Entschlüsse und Verordnungen
- 5. MÄRZ 2008 - Dekret zur Errichtung der 'Agence wallonne de l'air et du climat' (Wallonische Luft- und Klimaagentur) als Dienststelle mit getrennter Geschäftsführung (1)
- 5. MÄRZ 2008 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Genehmigung der bescheinigenden Stelle für die Wallonischen Weine und zur Festlegung der Bezeichnung und der Zulassungsbedingungen des 'Vin mousseux de qualité de Wallonie' und des 'Crémant de Wallonie' als Qualitätsschaumweine mit kontrollierter Herkunftsbezeichnung (Qualitätsschaumwein b.A.)
- 5. MÄRZ 2008 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Genehmigung des gemeindlichen Programms für ländliche Entwicklung der Gemeinde Chimay
- 21. FEBRUAR 2008 - Erlass der Wallonischen Regierung, durch den auf die Rückzahlung durch die Wohnungsbaugesellschaften öffentlichen Dienstes, die im Erlass der Wallonischen Regierung vom 10. Dezember 1987 zur Festlegung der Bedingungen für die Gewährung einer finanziellen Hilfe der Wallonischen Region und zur Festlegung der Bedingungen für die Ausarbeitung und für die Ausführung der Sanierungspläne der von der Regionalen Wohnungsbaugesellschaft für Wallonien anerkannten Gesellschaften, abgeändert durch den Erlass der Wallonischen Regionalexekutive vom 15. September 1988 und durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 25. November 1993, erwähnt sind, des Betrags des in Ausführung des besagten Erlasses als finanzielle Beihilfe gewährten zinslosen Darlehens verzichtet wird
- 5. MÄRZ 2008 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Genehmigung des Anpassungsplans 2008-2015 des lokalen Stromübertragungsnetzes von ELIA
- 21. FEBRUAR 2008 - Erlass der Wallonischen Regierung, durch den beschlossen wird, eine Umweltverträglichkeitsprüfung bezüglich des durch Erlass der Wallonischen Regierung vom 19. Juli 2007 verabschiedeten und durch Erlass der Wallonischen Regierung vom 20. Dezember 2007 bestätigten und ergänzten Vorentwurfs zur Revision des Sektorenplans Lüttich (Karten 34/6, 34/7, 41/4S, 41/8N, 41/8S, 42/1N, 42/1S et 42/5N) durchführen zu lassen