5. JUNI 2014 - Ministerieller Erlass zur Anerkennung auf unbestimmte Dauer des ÖSHZ Eupen als Träger der Notaufnahmewohnung gelegen in 4700 Eupen, Nörether Straße 114

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales,

Aufgrund von Artikel 4 bis 6 des Dekretes vom 9. Mai 1994 über Notaufnahmewohnungen, zuletzt abgeändert durch das Dekret vom 25. Februar 2013;

Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 3. Juli 2009 zur Übertragung von Entscheidungsbefugnisse an die Minister;

Aufgrund des Antrags auf Anerkennung des ÖSHZ Eupen vom 28. Februar 2014;

Aufgrund der Inspektion der Notaufnahmewohnung am 20. März 2014 und des dazu erstellten Berichtes vom 3. Juni 2014,

Beschließt :

Artikel 1 - Das ÖSHZ Eupen wird als Träger der Notaufnahmewohnung, gelegen in 4700 Eupen, Nörether Straße 114 auf unbestimmte Dauer anerkannt.

Art. 2 - Vorliegender Erlass...

Pour continuer la lecture

SOLLICITEZ VOTRE ESSAI

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT