Umwelt - Nichtigerklärung durch den Staatsrat Durch Entscheid des Staatsrates Nr. 244.110 vom 2. April 2019, XIII. Kammer, Verwaltungsstreitsachenabteilung

Umwelt - Nichtigerklärung durch den Staatsrat

Durch Entscheid des Staatsrates Nr. 244.110 vom 2. April 2019, XIII. Kammer, Verwaltungsstreitsachenabteilung, wird der Erlass der Wallonischen Regierung vom 19. Dezember 2013 zur Verabschiedung der Kartographie der einem Hochwasserrisiko und dem Risiko hochwasserbedingter Schäden unterliegenden Gebiete für nichtig erklärt, was das Gebiet der Gemeinde Aywaille betrifft.

Durch Entscheid des Staatsrates Nr. 243.910 vom 7. März 2019, XIII. Kammer, Verwaltungsstreitsachenabteilung, wird der Erlass der Wallonischen Regierung vom 10. März 2016 zur Verabschiedung der Hochwasserrisikomanagementpläne, einschließlich der Kartographien der einem Hochwasserrisiko unterliegenden Gebiete und des Risikos hochwasserbedingter...

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