12 MAI 2011. - Loi réduisant la durée des études de médecine

Traduction allemande

Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la loi du 12 mai 2011 réduisant la durée des études de médecine (Moniteur belge du 8 juin 2011).

Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST VOLKSGESUNDHEIT, SICHERHEIT DER NAHRUNGSMITTELKETTE UND UMWELT

12. MAI 2011 - Gesetz zur Kürzung der Dauer des Medizinstudiums

ALBERT II., König der Belgier,

Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss!

Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:

Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 78 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.

Art. 2 - Im Sinne des vorliegenden Gesetzes versteht man unter:

1. Hochschulunterricht: den Hochschulunterricht, wie er von jeder zuständigen Behörde organisiert oder bezuschusst wird,

2. Universität: eine Einrichtung, die im Rahmen des Hochschulunterrichts Universitätsunterricht, wie er von jeder zuständigen Behörde organisiert wird, erteilt.

Art. 3 - In Abweichung von Artikel 1bis der am 31. Dezember 1949 koordinierten Gesetze über die Verleihung der akademischen Grade und das Programm der Universitätsprüfungen kann ein Bachelordiplom in Medizin im Rahmen des Hochschulunterrichts nach Abschluss und Validierung einer Ausbildung von insgesamt drei Studienjahren, die an einer Universität oder unter der Aufsicht einer Universität erteilt wird, erworben werden.

Art. 4 - In Abweichung von Artikel 1bis der vorerwähnten Gesetze...

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