26 DECEMBRE 2013. - Loi-programme (II). - Traduction allemande

Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la loi-programme (II) du 26 décembre 2013 (Moniteur belge du 31 décembre 2013).

Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS

26. DEZEMBER 2013 - Programmgesetz (II)

PHILIPPE, König der Belgier,

Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruß!

Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:

TITEL 1 - Allgemeine Bestimmung

Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 77 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.

TITEL 2 - Migration und Asyl

KAPITEL 1 - Abänderung des Gesetzes vom 6. Mai 2009 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in Bezug auf Asyl und Migration

Art. 2 - Artikel 14 des Gesetzes vom 6. Mai 2009 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in Bezug auf Asyl und Migration, abgeändert durch die Gesetze vom 23. Dezember 2009 und 4. Juli 2011, wird wie folgt abgeändert:

1. Paragraph 1 Absatz 1 wird wie folgt ersetzt:

§ 1 - Im Hinblick auf die Aufarbeitung des Rückstands in puncto Streitsachen wird die in Artikel 39/4 des Gesetzes vom 15. Dezember 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von Ausländern festgelegte Zahl zeitweilig von vierundzwanzig auf sechsundvierzig, das heißt um zweiundzwanzig Richter für Ausländerstreitsachen, erhöht, von denen elf der französischen und elf der niederländischen Sprachrolle angehören.

2. Paragraph 2 wird wie folgt ersetzt:

" § 2 - Der Erste Präsident legt in seinem jährlichen Tätigkeitsbericht, der in Artikel 39/3 des in § 1 Absatz 1 erwähnten Gesetzes vorgesehen ist, die Verwendung der in § 1 erwähnten erhöhten Anzahl Richter für Ausländerstreitsachen und die Fortschritte bei der Aufarbeitung des Rückstands dar."

3. [Abänderung des niederländischen Textes]

KAPITEL 2 - Abänderungen des Gesetzes vom 15. Dezember 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von Ausländern

Art. 3 - In Artikel 39/4 Absatz 1 des Gesetzes vom 15. Dezember 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von Ausländern, eingefügt durch das Gesetz vom 15. September 2006, werden die Wörter "vier Kammerpräsidenten und sechsundzwanzig Richtern für Ausländerstreitsachen" durch die Wörter "sechs Kammerpräsidenten und vierundzwanzig Richtern für Ausländerstreitsachen" ersetzt.

Art. 4 - Artikel...

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