14 JANVIER 2013. - Loi relative à l'initiative citoyenne au sens du Règlement européen (UE) n° 211/2011 du Parlement européen et du Conseil du 16 février 2011. - Traduction allemande

Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la loi du 14 janvier 2013 relative à l'initiative citoyenne au sens du Règlement européen (UE) n° 211/2011 du Parlement européen et du Conseil du 16 février 2011 (Moniteur belge du 20 février 2013).

Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES

14. JANUAR 2013 - Gesetz über die Bürgerinitiative im Sinne der Europäischen Verordnung (EU) Nr. 211/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011

ALBERT II., König der Belgier,

Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss!

Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:

Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 78 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.

Art. 2 - Nach Stellungnahme eines Organs, das vom König durch einen im Ministerrat beratenen Erlass zu diesem Zweck zugelassen wurde, prüft der für Inneres zuständige Minister die Konformität der Online-Sammelsysteme, die verwendet werden, um Unterstützungsbekundungen für eine geplante Bürgerinitiative zu sammeln, wenn die gesammelten Daten in Belgien zu speichern sind, mit den technischen Spezifikationen, die in Ausführung von Artikel 6 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 211/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Bürgerinitiative festgelegt worden sind.

Der König bestimmt die Bedingungen und das Verfahren für die Zulassung der Organe, die damit beauftragt sind, eine Stellungnahme über die Konformität der Online-Sammelsysteme abzugeben.

Wenn die in Absatz 1 erwähnte Konformität festgestellt wird, stellt der für Inneres zuständige Minister den Organisatoren der geplanten Bürgerinitiative die Bescheinigung aus, die in Artikel 6 § 3 der vorerwähnten Verordnung erwähnt ist.

Art. 3 - Der für Inneres zuständige Minister koordiniert die Überprüfung der Unterstützungsbekundungen, die für eine geplante Bürgerinitiative gesammelt werden, wenn ihre Unterzeichner in Belgien wohnhaft oder belgische Staatsangehörige mit Wohnort ausserhalb des belgischen Staatsgebiets sind. Er bestimmt die Bediensteten, die damit beauftragt sind, auf der...

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