6 JANVIER 2014. - Loi modifiant diverses lois suite à la réforme du Sénat Traduction allemande d'extraits

Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande des articles 16, 17 et 20 à 23 de la loi du 6 janvier 2014 modifiant diverses lois suite à la réforme du Sénat (Moniteur belge du 31 janvier 2014).

Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS

6. JANUAR 2014 - Gesetz zur Abänderung verschiedener Gesetze infolge der Senatsreform

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:

(...)

TITEL II - Abänderungen in Bezug auf Wahlvorschläge, Ernennungen, Abordnungen und besondere Kontrollaufgaben des Senats

(...)

KAPITEL 2 - Abänderungen des Grundlagengesetzes vom 30. November 1998 über die Nachrichten- und Sicherheitsdienste

Art. 16 - In Artikel 43/1 § 1 Absatz 2 des Grundlagengesetzes vom 30. November 1998 über die Nachrichten- und Sicherheitsdienste, eingefügt durch das Gesetz vom 4. Februar 2010, werden die Wörter "der Senat" durch die Wörter "die Abgeordnetenkammer" ersetzt.

KAPITEL 3 - Abänderung des Gesetzes vom 11. Mai 2003 über die Forschung an Embryonen in vitro

Art. 17- In Artikel 9 § 3 Absatz 1 des Gesetzes vom 11. Mai 2003 über die Forschung an Embryonen in vitro werden die Wörter "vom Senat" durch die Wörter "von der Abgeordnetenkammer" ersetzt.

(...)

KAPITEL 5 - Abänderung des Gesetzes vom 25. Ventôse des Jahres XI welches eine Organisierung des Notariats enthält

Art. 20 - In Artikel 38 § 5 Absatz 3 des Gesetzes vom 25. Ventôse des Jahres XI zur Organisierung des Notariats, wieder aufgenommen durch das Gesetz vom 4. Mai 1999, werden die Wörter "abwechselnd von der Abgeordnetenkammer und vom Senat" durch die Wörter "von der Abgeordnetenkammer" ersetzt.

KAPITEL 6 - Abänderungen des Gesetzes vom 28. Mai 2002 über die Sterbehilfe

Art. 21 - In Artikel 6 § 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 28. Mai 2002 über die Sterbehilfe werden die Wörter "vom Senat" durch die Wörter "von der Abgeordnetenkammer" ersetzt.

Art. 22 - Artikel 13 desselben Gesetzes wird wie folgt ersetzt:

"Art. 13 - Binnen sechs Monaten nach Hinterlegung des in Artikel 9 erwähnten ersten Berichts und gegebenenfalls der darin erwähnten Empfehlungen der Kommission findet darüber eine Debatte in der Abgeordnetenkammer statt. Diese Frist von sechs Monaten wird ausgesetzt während des Zeitraums, in dem die Abgeordnetenkammer aufgelöst ist und/oder in dem es keine Regierung gibt...

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