17 JUIN 2013. - Loi portant des dispositions fiscales et financières et des dispositions relatives au développement durable. - Traduction allemande d'extraits

Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande du titre 4 de la loi du 17 juin 2013 portant des dispositions fiscales et financières et des dispositions relatives au développement durable (Moniteur belge du 28 juin 2013).

Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN

17. JUNI 2013 - Gesetz zur Festlegung steuerrechtlicher

und finanzieller Bestimmungen und von Bestimmungen über die nachhaltige Entwicklung

ALBERT II., König der Belgier,

Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss!

Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:

(...)

TITEL 4 - Nachhaltige Entwicklung

EINZIGES KAPITEL - Einfügung eines Kapitels V/2 in das Gesetz vom 5. Mai 1997

über die Koordinierung der föderalen Politik der nachhaltigen Entwicklung

Art. 136 - In das Gesetz vom 5. Mai 1997 über die Koordinierung der föderalen Politik der nachhaltigen Entwicklung wird ein Kapitel V/2 mit folgender Überschrift eingefügt:

Kapitel V/2 - Zuschüsse zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung

Art. 19/4 - § 1 - Der König kann unter den von Ihm festgelegten Bedingungen auf Vorschlag des Ministers einer oder mehreren Organisationen, die ein Projekt zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung in Belgien auf die Beine stellen, einen Zuschuss gewähren. Dieses Projekt muss in die Zuständigkeit des Föderalstaats fallen. Der gewährte Zuschuss kann nur mit diesem Projekt verbundene Kosten für höchstens 50 Prozent der tatsächlichen Gesamtkosten des Projekts decken.

Für die Gewährung eines Zuschusses kommen nur Projekte in Frage:

1. die die nachhaltige Entwicklung in Belgien fördern,

2. die klar identifizierbar sind,

3. die klare Zielsetzungen enthalten,

4. für die spezifische Mittel zugewiesen werden,

5. die zeitlich begrenzt sind.

§ 2 - Der König kann unter den von Ihm festgelegten Bedingungen auf Vorschlag des Ministers einen Zuschuss für die Arbeit der Dach- beziehungsweise Netzwerkorganisationen gewähren, die die nachhaltige Entwicklung in Belgien fördern und die auf dieser Ebene als Forum fungieren. Der gewährte Zuschuss kann nur mit der im Jahresprogramm vorgesehenen Arbeit verbundene Kosten für höchstens 75 Prozent der tatsächlichen Gesamtkosten decken.

Das im vorhergehenden Absatz erwähnte Jahresprogramm wird von der Dach- beziehungsweise Netzwerkorganisation erstellt und vom Minister gebilligt.

Nach Veröffentlichung eines Aufrufs im Belgischen Staatsblatt und auf...

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