7 JUIN 2007. - Circulaire n° 572. - Régime définitif en matière de transport public gratuit de la résidence au lieu de travail pour les membres du personnel fédéral. - Traduction allemande

Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la Circulaire n° 572 du 7 juin 2007 concernant le régime définitif en matière de transport public gratuit de la résidence au lieu de travail pour les membres du personnel fédéral (Moniteur belge du 14 juin 2007 - Ed.2) .

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST PERSONAL UND ORGANISATION

7. JUNI 2007 - Rundschreiben Nr. 572 - Endgültige Regelung der kostenlosen Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zwischen Wohnort und Arbeitsplatz für die Personalmitglieder der Föderalbehörde

An die Führungsdienste und Personaldienste der Verwaltungen und anderen Dienste der föderalen öffentlichen Dienste und des Ministeriums der Landesverteidigung, sowie der föderalen öffentlichen Einrichtungen, die der Gewalt, Kontrolle oder Aufsicht des Staates unterliegen, wie auch der anderen föderalen Einrichtungen die unter den Anwendungsbereich des Königlichen Erlasses vom 3. Mai 2007 in Bezug auf die Übernahme der Kosten der Mitglieder des föderalen Personals für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zwischen Wohnort und Arbeitsplatz durch den Staat und bestimmte föderale öffentliche Einrichtungen fallen.

Sehr geehrte Frau Ministerin,

Sehr geehrter Herr Minister,

Sehr geehrte Frau Staatssekretärin,

Sehr geehrter Herr Staatssekretär,

Nachstehend folgen neue Richtlinien anlässlich der Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt vom 21. Mai 2007 des Königlichen Erlasses vom 3. Mai 2007 in Bezug auf die Übernahme der Kosten der Mitglieder des föderalen Personals für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zwischen Wohnort und Arbeitsplatz durch den Staat und bestimmte föderale öffentliche Einrichtungen, mit denen die endgültige Regelung der vollkommen kostenlosen Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zwischen Wohnort und Arbeitsplatz für Föderalbeamten ab den 1. Juni 2007 konkretisiert wird.

Ich möchte aber im Besonderen auf den grossen ökologischen Wert, auf dem diese neue Regelung gründet, aufmerksam machen. Wenn die Personalmitglieder die öffentlichen Verkehrsmittel massiv nutzen - die Zugfahrkarten und Abonnements bieten doch viele Benutzungsmöglichkeiten - wird das ohne Zweifel die immer noch übermässige Nutzung von Privatfahrzeugen, und die damit verbundene Umweltschädigung, inklusive Unfälle, günstig beeinflussen.

Gemäss Artikel 1, letzter Absatz, dieses Königlichen Erlasses vom 3. Mai 2007 können föderale Dienste, für die dieser Erlass nicht ipso facto gilt, der Regelung freiwillig beitreten, sofern sie den...

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