11 JUIN 2011. - Arrêté royal modifiant l'arrêté royal du 24 mars 1997 relatif à la perception et à la consignation d'une somme lors de la constatation d'infractions en matière de transport par route de marchandises dangereuses à l'exception des matières explosibles et radioactives. - Traduction allemande

Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'arrêté royal du 11 juin 2011 modifiant l'arrêté royal du 24 mars 1997 relatif à la perception et à la consignation d'une somme lors de la constatation d'infractions en matière de transport par route de marchandises dangereuses à l'exception des matières explosibles et radioactives (Moniteur belge du 4 octobre 2011).

Cette traduction a été établie par le Service de traduction du Service public fédéral Mobilité et Transports à Bruxelles.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST MOBILITAT UND TRANSPORTWESEN

11. JUNI 2011 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 24. März 1997 über die Zahlung und die Hinterlegung eines Geldbetrags bei der Feststellung bestimmter Ubertretungen bei der Beförderung von gefährlichen Gütern im Straßenverkehr, mit Ausnahme von explosionsfähigen und radioaktiven Stoffen

ALBERT II., König der Belgier,

Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruß!

Aufgrund des am 16. März 1968 koordinierten Gesetzes über die Straßenverkehrspolizei, insbesondere des Artikels 65, ersetzt durch das Gesetz vom 29. Februar 1984 und abgeändert durch die Gesetze vom 18. Juli 1990 und 16. März 2007;

Aufgrund des Gesetzes vom 21. Juni 1985 über die technischen Anforderungen, denen jedes Fahrzeug für den Transport auf dem Landweg, seine Bestandteile und sein Sicherheitszubehör entsprechen müssen, insbesondere des Artikels 4bis, eingefügt durch das Gesetz vom 15. Mai 2006;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 24. März 1997 über die Zahlung und die Hinterlegung eines Geldbetrags bei der Feststellung bestimmter Ubertretungen bei der Beförderung von gefährlichen Gütern im Straßenverkehr, mit Ausnahme von explosionsfähigen und radioaktiven Stoffen;

Aufgrund der Stellungnahme des Beratungsausschusses Verwaltung Industrie vom 23. Juli 2009;

Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 2. Oktober 2009;

Aufgrund des Einverständnisses des Staatssekretärs für Haushalt vom 17. Dezember 2010;

Aufgrund der Beteiligung der Regionalregierungen;

Aufgrund des Gutachtens Nr. 47.446/4 des Staatsrates vom 9. Dezember 2009, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;

Auf Vorschlag des Premierministers, des Ministers der Finanzen, des Ministers der Justiz, der Ministerin des Innern und des Staatssekretärs für Mobilität,

Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:

Artikel 1 - Artikel 1 des Königlichen Erlasses vom 24. März 1997 über die Zahlung und die Hinterlegung eines Geldbetrags bei der Feststellung bestimmter Ubertretungen bei der Beförderung von gefährlichen Gütern im Straßenverkehr, mit Ausnahme von explosionsfähigen und radioaktiven Stoffen, abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 27. April 2007, wird wie folgt ersetzt:

"Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses ist zu verstehen unter:

1. "ADR": das Europäische Ubereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, das am 30. September 1957 in Genf geschlossen wurde, in der geltenden Fassung;

2. "gefährliche Güter": die in Abschnitt 1.2.1 der RID und des ADR als solche definierte Güter, die den Klassen 2, 3 mit Ausnahme von desensibilisierten explosiven flüssigen Stoffen des Klassifizierungscodes D, 4.1 mit Ausnahme von desensibilisierten explosiven festen Stoffen der Klassifizierungscodes D oder DT, 4.2, 4.3, 5.1 mit Ausnahme der UN-Nummern 1942, 2067, 2426 und 3375, 5.2, 6.1, 6.2, 8 und 9 mit Ausnahme der UN-Nummer 3268 angehören."

Art. 2 - In Artikel 3 desselben Erlasses, abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 27. April 2007 wird Absatz 2 wie folgt ersetzt:

"Werden bei einem selben Transport mehrere Verstöße festgestellt, darf die geforderte Gesamtsumme nicht mehr als 2.500 EUR betragen. Diese Summe wird auf 1.250...

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