27 MARS 2008. - Arrêté royal modifiant l'arrêté royal du 19 décembre 2003 relatif aux obligations comptables et à la publicité des comptes annuels de certaines associations sans but lucratif, associations internationales sans but lucratif et fondations. - Traduction allemande

Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'arrÍtÈ royal du 27 mars 2008 modifiant l'arrÍtÈ royal du 19 dÈcembre 2003 relatif aux obligations comptables et ‡ la publicitÈ des comptes annuels de certaines associations sans but lucratif, associations internationales sans but lucratif et fondations (Moniteur belge du 31 mars 2008).

Cette traduction a ÈtÈ Ètablie par le Service central de traduction allemande ‡ Malmedy.

F÷DERALER ÷FFENTLICHER DIENST JUSTIZ

27. MƒRZ 2008 - Kˆniglicher Erlass zur Ab‰nderung des Kˆniglichen Erlasses vom 19. Dezember 2003 ¸ber die Buchhaltungspflichten und die Offenlegung des Jahresabschlusses bestimmter Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht, internationaler Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht und Stiftungen

ALBERT II., Kˆnig der Belgier,

Allen Gegenw‰rtigen und Zuk¸nftigen, Unser Gruss!

Aufgrund des Gesetzes vom 27. Juni 1921 ¸ber die Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht, die internationalen Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht und die Stiftungen, wie zuletzt abge‰ndert durch das Gesetz vom 23. M‰rz 2007 zur Ab‰nderung des Gesetzes vom 4. Juli 1989 ¸ber die Einschr‰nkung und Kontrolle der Wahlausgaben f¸r die Wahlen der Fˆderalen Kammern und ¸ber die Finanzierung und die offene Buchf¸hrung der politischen Parteien und des Gesetzes vom 27. Juni 1921 ¸ber die Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht, die internationalen Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht und die Stiftungen, insbesondere der Artikel 17, 37 und 53;

Aufgrund des Kˆniglichen Erlasses vom 19. Dezember 2003 ¸ber die Buchhaltungspflichten und die Offenlegung des Jahresabschlusses bestimmter Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht, internationaler Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht und Stiftungen;

Aufgrund der Stellungnahme der Kommission f¸r Buchf¸hrungsnormen vom 19. Februar 2008;

Aufgrund der Stellungnahme der Finanzinspektion vom 20. Februar 2008;

Aufgrund des Einverst‰ndnisses Unseres Ministers des Haushalts vom 17. M‰rz 2008;

Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze ¸ber den Staatsrat, insbesondere des Artikels 3 ß 1, ersetzt durch das Gesetz vom 4. Juli 1989 und abge‰ndert durch das Gesetz vom 4. August 1996;

Aufgrund der Dringlichkeit;

In der Erw‰gung, dass es zwingend notwendig ist, die Rechtssicherheit von Vereinigungen und Stiftungen zu gew‰hrleisten, die ihren Jahresabschluss f¸r das Gesch‰ftsjahr 2007 nach den neuen Schemen, deren Anpassung schon breit angek¸ndigt worden ist, erstellen m¸ssen, da ¸berdies der Termin f¸r die Hinterlegung dieser Jahresabschl¸sse bei der Belgischen Nationalbank nach gr¸ndlich abge‰nderten Modalit‰ten sich n‰hert;

In der Erw‰gung, dass die ƒnderungen der Standardschemen f¸r den Jahresabschluss aufgrund der ƒnderungen des gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Rahmens f¸r den Jahresabschluss im Hinblick auf die Erstellung der ab dem 17. M‰rz 2008 bei der Belgischen Nationalbank zu hinterlegenden Jahresabschl¸sse der ÷ffentlichkeit und insbesondere den Softwareherstellern bereits zur Kenntnis gebracht worden sind und dass die Rechtssicherheit gebietet, dass diese bereits angek¸ndigten und eingef¸hrten ƒnderungen so schnell wie mˆglich in die Vorschriften in Bezug auf den Jahresabschluss aufgenommen werden, und zwar noch vor Einberufung der Generalversammlungen und der Verwaltungsr‰te im Hinblick auf die Billigung dieser Jahresabschl¸sse;

Auf Vorschlag Unseres Ministers der Justiz

Haben Wir beschlossen und erlassen Wir:

Artikel 1 - [Ab‰nderung des niederl‰ndischen Textes]

Art. 2 - [Ab‰nderung des niederl‰ndischen Textes]

Art. 3 - [Ab‰nderung des niederl‰ndischen Textes]

Art. 4 - [Ab‰nderung des niederl‰ndischen und franzˆsischen Textes]

Art. 5 - [Ab‰nderung des niederl‰ndischen Textes]

Art. 6 - [Ab‰nderung des niederl‰ndischen Textes]

Art. 7 - [Ab‰nderung des niederl‰ndischen Textes]

Art. 8 - Artikel 10 desselben Erlasses wird folgt ersetzt:

´ Art. 10 - Artikel 82 ßß 1 und 2 des Kˆniglichen Erlasses vom 30. Januar 2001 zur Ausf¸hrung des Gesellschaftsgesetzbuches wird f¸r seine Anwendung auf Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht durch folgende Bestimmung ersetzt:

´ ß 1 - Unbeschadet von Artikel 85 Absatz 2 werden Bilanz und Ergebnisrechnung nach den in Abschnitt II des vorliegenden Kapitels vorgesehenen Schemen erstellt.

Der Anhang enth‰lt die zus‰tzlichen Angaben und die Angaben in Bezug auf die Sozialbilanz, die in Punkt A beziehungsweise Punkt B von Unterabschnitt III des vorerw‰hnten Abschnitts II erw‰hnt sind, wenn die Vereinigung jahresdurchschnittlich einen Vollzeitbesch‰ftigungsgleichwert von mindestens zwanzig Arbeitnehmern aufweist, f¸r die die Vereinigung eine unmittelbare Besch‰ftigungsmeldung bei der mit der Erhebung der Sozialversicherungsbeitr‰ge beauftragten Einrichtung gemacht hat oder die aufgrund des Kˆniglichen Erlasses vom 8. August 1980 ¸ber die F¸hrung der Sozialdokumente im allgemeinen Personalregister eingetragen sind.

ß 2 - Sofern Vereinigungen, die in Artikel 17 ß 3 des Gesetzes vom 27. Juni 1921 ¸ber die Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht, die internationalen Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht und die Stiftungen erw‰hnt sind, nicht in den Anwendungsbereich von Artikel 17 ß 5 dieses Gesetzes fallen, kˆnnen sie ihre Bilanz und Ergebnisrechnung jedoch nach den in Abschnitt III des vorliegenden Kapitels vorgesehenen verk¸rzten Schemen erstellen mit einem verk¸rzten Anhang, der die zus‰tzlichen Angaben und die Angaben in Bezug auf die Sozialbilanz enth‰lt, die in Punkt A beziehungsweise Punkt B von Unterabschnitt III des vorerw‰hnten Abschnitts III erw‰hnt sind, wenn die betreffende Vereinigung jahresdurchschnittlich einen Vollzeitbesch‰ftigungsgleichwert von mindestens zwanzig Arbeitnehmern aufweist, f¸r die die Vereinigung eine unmittelbare Besch‰ftigungsmeldung bei der mit der Erhebung der Sozialversicherungsbeitr‰ge beauftragten Einrichtung gemacht hat oder die aufgrund des Kˆniglichen Erlasses vom 8. August 1980 ¸ber die F¸hrung der Sozialdokumente im allgemeinen Personalregister eingetragen sind. ª

Art. 9 - [Ab‰nderung des niederl‰ndischen Textes]

Art. 10 - Artikel 12 desselben Erlasses wird wie folgt ersetzt:

´ Art. 12 - Das Schema der Bilanz, so wie es in Artikel 88 des Kˆniglichen Erlasses vom 30. Januar 2001 zur Ausf¸hrung des Gesellschaftsgesetzbuches vorgesehen ist, wird f¸r seine Anwendung durch Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht durch folgendes Schema ersetzt:

AKTIVA

Anlagevermˆgen

  1. Errichtungs- und Erweiterungsaufwendungen

  2. Immaterielle Anlagewerte

  3. Sachanlagen

    1. Grundst¸cke und Bauten

      1. Im Volleigentum der Vereinigung

      2. Sonstige

    2. Anlagen, Maschinen und Betriebsausstattung

      1. Im Volleigentum der Vereinigung

      2. Sonstige

    3. Gesch‰ftsausstattung und Fuhrpark

      1. Im Volleigentum der Vereinigung

      2. Sonstige

    4. Leasing und ‰hnliche Rechte

    5. Sonstige Sachanlagen

      1. Im Volleigentum der Vereinigung

      2. Sonstige

    6. Anlagen im Bau und geleistete Anzahlungen

  4. Finanzanlagen

    1. Verbundene Kˆrperschaften

      1. Beteiligungen an verbundenen Gesellschaften

      2. Forderungen

    2. Andere Gesellschaften, mit denen ein Beteiligungsverh‰ltnis besteht

      1. Beteiligungen

      2. Forderungen

    3. Sonstige Finanzanlagen

      1. Aktien oder Anteile

      2. Forderungen und gezahlte Kautionen

      Umlaufvermˆgen

  5. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr

    1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

    2. Sonstige Forderungen

    Worunter unverzinsliche Forderungen oder Forderungen mit einem ungewˆhnlich niedrigen Zinssatz

  6. Vorr‰te und in Ausf¸hrung befindliche Bestellungen

    1. Vorr‰te

      1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

      2. Unfertige Erzeugnisse

      3. Fertige Erzeugnisse

      4. Waren

      5. Zum Verkauf bestimmte unbewegliche Gegenst‰nde

      6. Geleistete Anzahlungen

    2. In Ausf¸hrung befindliche Bestellungen

  7. Forderungen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr

    1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

    2. Sonstige Forderungen

    Worunter unverzinsliche Forderungen oder Forderungen mit einem ungewˆhnlich niedrigen Zinssatz

  8. Geldanlagen

  9. Fl¸ssige Mittel

  10. Rechnungsabgrenzungsposten

    Summe der Aktiva

    PASSIVA

    Eigenkapital

  11. Vermˆgen der Vereinigung

    1. Ausgangsvermˆgen

    2. Langfristige Mittel

    II.

  12. Neubewertungsr¸cklagen

  13. Zweckgebundenes Vermˆgen

  14. Gewinnvortrag auf neue Rechnung (Verlustvortrag auf neue Rechnung)

  15. Kapitalsubventionen

    R¸ckstellungen

  16. A. R¸ckstellungen f¸r Risiken und Aufwendungen

    1. Pensionen und ‰hnliche Verpflichtungen

    2. Steuern

    3. Grosse Reparaturen und grosse Instandhaltungsarbeiten

    4. Sonstige Risiken und Aufwendungen

    1. R¸ckstellungen f¸r Schenkungen und Legate mit R¸cknahmerecht

    Verbindlichkeiten

  17. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr

    1. Finanzverbindlichkeiten

      1. Nachrangige Anleihen

      2. Nicht nachrangige Anleihen

      3. Verbindlichkeiten aufgrund von Leasing- und ‰hnlichen Vertr‰gen

      4. Kreditinstitute

      5. Sonstige Anleihen

    2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

      1. Lieferanten

      2. Verbindlichkeiten aus Wechseln

    3. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen

    4. Sonstige Verbindlichkeiten

      1. Verzinsliche Verbindlichkeiten

      2. Unverzinsliche Verbindlichkeiten oder Verbindlichkeiten mit einem ungewˆhnlich niedrigen Zinssatz

      3. In Barmitteln erhaltene Kautionen

  18. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr

    1. Innerhalb eines Jahres f‰llig werdende Verbindlichkeiten mit einer urspr¸nglichen Laufzeit von mehr als einem Jahr

    2. Finanzverbindlichkeiten

      1. Kreditinstitute

      2. Sonstige Anleihen

    3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

      1. Lieferanten

      2. Verbindlichkeiten aus Wechseln

    4. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen

    5. Verbindlichkeiten aufgrund von Steuern, Arbeitsentgelten und Soziallasten

      1. Steuern

      2. Arbeitsentgelte und Soziallasten

    6. Sonstige Verbindlichkeiten

      1. F‰llige Schuldverschreibungen, Kupons und in Barmitteln erhaltene Kautionen

      2. Andere verzinsliche Verbindlichkeiten

      3. Andere unverzinsliche Verbindlichkeiten oder Verbindlichkeiten mit einem ungewˆhnlich niedrigen Zinssatz

  19. Rechnungsabgrenzungsposten

    ...

Pour continuer la lecture

SOLLICITEZ VOTRE ESSAI

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT