27 DECEMBRE 2012. - Arrêté royal fixant les redevances à percevoir visées à l'article 20 de la loi du 10 avril 1990 réglementant la sécurité privée et particulière. - Traduction allemande

Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'arrêté royal du 27 décembre 2012 fixant les redevances à percevoir visées à l'article 20 de la loi du 10 avril 1990 réglementant la sécurité privée et particulière (Moniteur belge du 31 décembre 2012).

Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES

27. DEZEMBER 2012 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Gebühren, die in Artikel 20 des Gesetzes vom 10. April 1990 zur Regelung der privaten und besonderen Sicherheit erwähnt sind

ALBERT II., König der Belgier,

Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss!

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 8. Februar 1999 zur Festlegung der Gebühren, die in Artikel 20 des Gesetzes vom 10. April 1990 über Wachunternehmen, Sicherheitsunternehmen und interne Wachdienste erwähnt sind;

Aufgrund des Gesetzes vom 10. April 1990 zur Regelung der privaten und besonderen Sicherheit, des Artikels 20;

Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat, insbesondere des Artikels 3 § 1, ersetzt durch das Gesetz vom 4. Juli 1989 und abgeändert durch das Gesetz vom 4. August 1996;

Aufgrund der Dringlichkeit;

In der Erwägung, dass die Dringlichkeit durch die Tatsache begründet ist, dass die Gebühren, die während des Veranlagungsjahres für die im Laufe dieses Jahres ausgeübten Tätigkeiten geschuldet werden, auf den Zahlen des Vorjahres beruhen. Die Gebühren der Wachunternehmen und der Sicherheitsunternehmen für 2013 werden demnach auf der Grundlage ihrer Tätigkeiten im Jahr 2012 berechnet und werden für die Ausübung von Tätigkeiten ab dem 1. Januar 2013 geschuldet. Zudem muss unterstrichen werden, dass bestimmte Dienste ab dem 1. Januar 2013 gebührenpflichtig werden und es nicht vor Veröffentlichung des Erlasses sein werden;

Dass eine Veröffentlichung und das Inkrafttreten der neuen Tarife und des Verfahrens für die Berechnung der vom Sektor der privaten und besonderen Sicherheit geschuldeten Gebühren notwendig sind;

Dass die Bestimmungen des Erlasses zum ersten Mal für die Gebühren angewandt werden, die für das Jahr 2013 geschuldet werden;

Dass die Verordnungsgrundlage, durch die diese neuen Tarife und das Berechnungsverfahren festgelegt werden und ausserdem neue Dienste verpflichtet werden, die Gebühren zu zahlen, vor dem Veranlagungsjahr in Kraft treten muss;

Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 4. Oktober 2012;

Aufgrund des...

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