15 JUILLET 2011. - Arrêté royal modifiant l'arrêté royal du 4 mai 2007 relatif au permis de conduire, à l'aptitude professionnelle et à la formation continue des conducteurs de véhicules des catégories C, C+E, D, D+E et des sous-catégories C1, C1+E, D1, D1+E. - Traduction allemande

Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'arrêté royal modifiant l'arrêté royal du 4 mai 2007 relatif au permis de conduire, à l'aptitude professionnelle et à la formation continue des conducteurs de véhicules des catégories C, C+E, D, D+E et des sous-catégories C1, C1+E, D1, D1+E (Moniteur belge du 8 août 2011).

Cette traduction a été établie par le Service de traduction du Service public fédéral Mobilité et Transports à Bruxelles.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST MOBILITÄT UND TRANSPORTWESEN

15. JULI 2011 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 4. Mai 2007 über den Führerschein, die berufliche Eignung und die Weiterbildung der Fahrer von Fahrzeugen der Klassen C, C+E, D und D+E sowie der Unterklassen C1, C1+E, D1 und D1+E

BERICHT AN DEN KÖNIG

Sire,

der Entwurf eines Königlichen Erlasses, den ich die Ehre habe, Eurer Majestät zur Unterschrift vorzulegen, bezweckt die Abänderung des Königlichen Erlasses vom 4. Mai 2007 über den Führerschein, die berufliche Eignung und die Weiterbildung der Fahrer von Fahrzeugen der Klassen C, C+E, D und D+E sowie der Unterklassen C1, C1+E, D1 und D1+E.

Die vorgeschlagenen Abänderungen haben zum Ziel das Zulassungsverfahren der Prüfungseinrichtungen für die theoretische Prüfung und praktische Fahrprüfung hinsichtlich des Erhalts eines Führerscheins der Klassen C und D und eines Berufsbefähigungsnachweises aufzuschieben.

Der Königliche Erlass vom 4. Mai 2007 legt tatsächlich fest, dass die oben genannten Prüfungen ab dem 1. Januar 2012 in den vom für den Strassenverkehr zuständigen Minister zugelassenen Prüfungseinrichtungen abgelegt werden.

Aus organisatorischen Gründen werden diese Prüfungen heutzutage noch stets durch die bestehenden im Königlichen Erlass vom 23. März 1998 genannten Prüfungs- und Ausbildungszentren organisiert.

Das Inkrafttreten des neuen Zulassungsverfahrens der Prüfungseinrichtungen erfordert jedoch ebenfalls die Einführung eines neuen Zulassungs- und Ausbildungsverfahrens für die mit der Abnahme dieser Prüfungen betrauten Prüfer.

Da die Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein neue Zulassungsbedingungen für die Prüfer (Grundausbildung, Prüfungen und regelmässige Weiterbildung) festlegt und da diese Bedingungen ebenfalls für die mit der Abnahme der Prüfungen der Klasse C und D betrauten Prüfer gelten, ist es ratsam, die neuen Zulassungsverfahren der Prüfungseinrichtungen mit...

Pour continuer la lecture

SOLLICITEZ VOTRE ESSAI

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT