4 JUILLET 2001. - Arrêté royal relatif à la reconnaissance des organisations professionnelles de praticiens d'une pratique non conventionnelle ou d'une pratique susceptible d'être qualifiée de non conventionnelle. - Traduction allemande

Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'arrêté royal du 4 juillet 2001 relatif à la reconnaissance des organisations professionnelles de praticiens d'une pratique non conventionnelle ou d'une pratique susceptible d'être qualifiée de non conventionnelle (Moniteur belge du 19 janvier 2002).

Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.

MINISTERIUM DER VOLKSGESUNDHEIT

24. OKTOBER 1967 - Königlicher Erlass Nr. 47 zur Einführung einer nationalen paritätischen Kommission Ärzte-Krankenhäuser und zur Festlegung des Statuts der nationalen paritätischen Kommissionen für andere Fachkräfte der Heilkunst oder andere Kategorien von Einrichtungen und der regionalen paritätischen Kommissionen

ALBERT II., König der Belgier,

Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss!

Aufgrund des Gesetzes vom 31. März 1967 zur Erteilung bestimmter Befugnisse an den König im Hinblick auf die Sicherstellung der Wirtschaftsbelebung, der Beschleunigung der regionalen Umstellung und der Stabilisierung des Haushaltsausgleichs, insbesondere des Artikels 1 Nr. 8 Buchstabe a), des Artikels 3 Absatz 2 und des Artikels 4;

Aufgrund des Gesetzes vom 23. Dezember 1946 zur Schaffung eines Staatsrates, insbesondere des Artikels 2 Absatz 2;

Aufgrund der Dringlichkeit;

Auf Vorschlag Unseres Ministers der Volksgesundheit und aufgrund der Stellungnahme Unserer Minister, die im Rat darüber beraten haben,

Haben Wir beschlossen und erlassen Wir:

KAPITEL I - Nationale paritätische Kommission Ärzte-Krankenhäuser

Artikel 1 - Es wird eine Nationale paritätische Kommission Ärzte-Krankenhäuser für die Gesamtheit der in Artikel 1 § 2 Nrn 1 und 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 1963 über die Krankenhäuser erwähnten Einrichtungen eingerichtet.

Art. 2 - Die im vorhergehenden Artikel erwähnte Nationale paritätische Kommission hat den Auftrag, die Probleme mit Bezug auf die Beziehungen zwischen den in diesem Artikel erwähnten Einrichtungen und den Ärzten, die die Heilkunde dort ausüben, zu untersuchen und über jegliche Massnahmen zu beraten, die diese Beziehungen im Sinne einer fruchtbaren Zusammenarbeit fördern können.

Die Kommission hat insbesondere den Auftrag :

  1. kollektive Abkommen, die die vorerwähnten Beziehungen regeln, auszuarbeiten und abzuschliessen,

  2. Stellungnahmen abzugeben mit Bezug auf alle Angelegenheiten, die ihr aufgrund von Gesetzes- oder Verordnungsbestimmungen oder auf Ersuchen des für die Volksgesundheit zuständigen...

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