10 MAI 2007. - Arrêté royal portant approbation du deuxième contrat de gestion conclu entre l'Etat et la société anonyme de droit public Société nationale des Chemins de fer belges. - Traduction allemande d'extraits

Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'arrÍtÈ royal du 10 mai 2007 portant approbation du deuxiËme contrat de gestion conclu entre l'Etat et la sociÈtÈ anonyme de droit public SociÈtÈ nationale des Chemins de fer belges et du point 19 de l'annexe de cet arrÍtÈ par lequel l'annexe 8 du contrat de gestion entre l'Etat et la S.N.C.B. est remplacÈe par une nouvelle annexe 8 (Moniteur belge du 15 juin 2007).

Cette traduction a ÈtÈ Ètablie par le Service central de traduction allemande ‡ Malmedy.

F÷DERALER ÷FFENTLICHER DIENST MOBILITƒT UND TRANSPORTWESEN

10. MAI 2007 - Kˆniglicher Erlass zur Billigung des zweiten Zusatzvertrags zu dem zwischen dem Staat und der ˆffentlich-rechtlichen Aktiengesellschaft Nationale Gesellschaft der Belgischen Eisenbahnen abgeschlossenen Gesch‰ftsf¸hrungsvertrag

ALBERT II., Kˆnig der Belgier,

Allen Gegenw‰rtigen und Zuk¸nftigen, Unser Gruss!

Aufgrund des Gesetzes vom 21. M‰rz 1991 zur Umstrukturierung bestimmter ˆffentlicher Wirtschaftsunternehmen, insbesondere der Artikel 3 bis 6;

Aufgrund des Kˆniglichen Erlasses vom 18. Oktober 2004 zur Festlegung bestimmter Massnahmen zur Reorganisation der Nationalen Gesellschaft der Belgischen Eisenbahnen;

Aufgrund des Kˆniglichen Erlasses vom 5. Juli 2005 zur Billigung des zwischen dem Staat und der ˆffentlich-rechtlichen Aktiengesellschaft Nationale Gesellschaft der Belgischen Eisenbahnen abgeschlossenen Gesch‰ftsf¸hrungsvertrags;

Aufgrund des Kˆniglichen Erlasses vom 16. November 2006 zur Billigung des ersten Zusatzvertrags zu dem zwischen dem Staat und der ˆffentlich-rechtlichen Aktiengesellschaft Nationale Gesellschaft der Belgischen Eisenbahnen abgeschlossenen Gesch‰ftsf¸hrungsvertrag;

Aufgrund des Einverst‰ndnisses Unseres Ministers des Haushalts vom 27. M‰rz 2007;

Aufgrund der Stellungnahme der Finanzinspektion vom 28. M‰rz 2007;

Aufgrund der Stellungnahme der Nationalen parit‰tischen Kommission vom 29. M‰rz 2007;

Aufgrund der Stellungnahme des Beratenden Ausschusses der Benutzer vom 30. April 2007;

Auf Vorschlag Unserer Vizepremierministerin und Ministerin des Haushalts und des Verbraucherschutzes und Unseres Staatssekret‰rs f¸r ÷ffentliche Unternehmen und Unserer Minister, die im Rat dar¸ber beraten haben,

Haben Wir beschlossen und erlassen Wir:

Artikel 1 - Der vorliegendem Erlass beigef¸gte zweite Zusatzvertrag zu dem zwischen dem Staat und der ˆffentlich-rechtlichen Aktiengesellschaft Nationale Gesellschaft der Belgischen Eisenbahnen abgeschlossenen Gesch‰ftsf¸hrungsvertrag wird gebilligt.

Art. 2 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Verˆffentlichung im Belgischen Staatsblatt in Kraft.

Art. 3 - Unser Staatssekret‰r f¸r ÷ffentliche Unternehmen ist mit der Ausf¸hrung des vorliegenden Erlasses beauftragt.

Gegeben zu Br¸ssel, den 10. Mai 2007

ALBERT

Von Kˆnigs wegen:

Die Vizepremierministerin

und Ministerin des Haushalts und des Verbraucherschutzes

Frau F. VAN DEN BOSSCHE

Der Staatssekret‰r f¸r ÷ffentliche Unternehmen

B. TUYBENS

Anlage zum Kˆniglichen Erlass zur Billigung des zweiten Zusatzvertrags zu dem zwischen dem Staat und der ˆffentlich-rechtlichen Aktiengesellschaft Nationale Gesellschaft der Belgischen Eisenbahnen abgeschlossenen Gesch‰ftsf¸hrungsvertrag

Zweiter Zusatzvertrag zu dem zwischen dem Staat und der ˆffentlich-rechtlichen Aktiengesellschaft Nationale Gesellschaft der Belgischen Eisenbahnen abgeschlossenen Gesch‰ftsf¸hrungsvertrag

Der zwischen dem Staat und der NGBE abgeschlossene Gesch‰ftsf¸hrungsvertrag, gebilligt durch den Kˆniglichen Erlass vom 5. Juli 2005 (abge‰ndert durch einen ersten Zusatzvertrag, gebilligt durch den Kˆniglichen Erlass vom 16. November 2006), wird durch folgende Bestimmungen abge‰ndert:

1. - 18. (...)

19. Die Anlage 8 wird durch eine neue Anlage 8 mit folgendem Wortlaut ersetzt:

ANLAGE 8

IN ARTIKEL 34 ERWƒHNTE VOM STAAT AUFERLEGTE TARIFERMƒSSIGUNGEN UND FREIFAHRTEN - KOMPENSIERUNGEN

Teil 1 - VOM F÷DERALEN ÷FFENTLICHEN DIENST MOBILITƒT UND TRANSPORTWESEN KOMPENSIERTE TARIFERMƒSSIGUNGEN UND FREIFAHRTEN AUS SOZIALEN, VATERLANDSBEZOGENEN, BERUFLICHEN ODER SONSTIGEN GR‹NDEN

Die vom Staat auferlegten Tarifvorteile umfassen alle in den nachstehenden Auflistungen erw‰hnten Tariferm‰ssigungen und Freifahrten aus sozialen, vaterlandsbezogenen, beruflichen oder sonstigen Gr¸nden.

Es geht um die Erm‰ssigungen und Freifahrten, wie sie aus dem Erlassgesetz vom 25. Februar 1947 und aus den Erlassen und Abkommen zu seiner Ausf¸hrung, aus anderen Gesetzen, Erlassen und Beschl¸ssen...

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