22 JUIN 2011. - Arrêté royal relatif à la licence des conducteurs et aux registres des licences et des attestations Traduction allemande
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'arrêté royal du 22 juin 2011 relatif à la licence des conducteurs et aux registres des licences et des attestations (Moniteur belge du 1er juillet 2011).
Cette traduction a été établie par le Service de traduction du Service public fédéral Mobilité et Transports à Bruxelles.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST MOBILITÄT UND TRANSPORTWESEN
22. JUNI 2011 - Königlicher Erlass über die Fahrerlaubnis der Triebfahrzeugführer und die Register der Fahrerlaubnisse und Bescheinigungen
ALBERT II., König der Belgier,
Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss!
Aufgrund des Gesetzes vom 19. Dezember 2006 über die Sicherheit des Eisenbahnbetriebs, Artikel 37/27 §§ 1 und 3, eingefügt durch das Gesetz vom 26. Januar 2010;
Aufgrund des Gutachtens der Sicherheitsbehörde vom 16. März 2011;
Aufgrund der Einbeziehung der Regionalregierungen;
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 5. April 2011;
Aufgrund des Einverständnisses des Staatssekretärs für Haushalt vom 25. Mai 2011;
Aufgrund des Gutachtens Nr. 49.470/4 des Staatsrates, das am 2. Mai 2011 in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat abgegeben wurde;
Auf Vorschlag Unseres Premierministers und Unseres Staatssekretärs für Mobilität,
Haben Wir beschlossen und erlassen Wir:
KAPITEL 1 - Allgemeines
Artikel 1 - Der vorliegende Erlass setzt teilweise die Richtlinie 2007/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Zertifizierung von Triebfahrzeugführern, die Lokomotiven und Züge im Eisenbahnsystem in der Gemeinschaft führen, um.
Art. 2 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses ist zu verstehen unter:
1. Gesetz: das Gesetz vom 19. Dezember 2006 über die Sicherheit des Eisenbahnbetriebs;
2. Verordnung: die Verordnung (EU) Nr. 36/2010 der Kommission vom 3. Dezember 2009 über Gemeinschaftsmodelle für die Fahrerlaubnis der Triebfahrzeugführer, Zusatzbescheinigungen, beglaubigte Kopien von Zusatzbescheinigungen und Formulare für den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis für Triebfahrzeugführer gemäss der Richtlinie 2007/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates.
KAPITEL 2 - Die Fahrerlaubnis der Triebfahrzeugführer
Abschnitt 1 - Allgemeines
Art. 3 - § 1 Der Antragsteller stellt seinen Antrag bei der Sicherheitsbehörde mithilfe eines Antragsformulars gemäss eines in Anhang IV der Verordnung festgelegten Gemeinschaftsmodells. Die...
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