18 JUILLET 2008. - Arrêté royal fixant la composition et le fonctionnement de la commission de dérogation. - Traduction allemande

Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'arrêté royal du 18 juillet 2008 fixant la composition et le fonctionnement de la commission de dérogation (Moniteur belge du 16 octobre 2008).

Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.

18. JULI 2008 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Zusammensetzung

und der Arbeitsweise der Kommission für Abweichung

ALBERT II., König der Belgier,

Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss!

Aufgrund des Gesetzes vom 30. Juli 1979 über die Brand- und Explosionsverhütung sowie über die Haftpflichtversicherung in diesen Fällen, insbesondere des Artikels 2, ersetzt durch das Gesetz vom 22. Dezember 2003;

Aufgrund der Stellungnahme des Hohen Rates für Brand- und Explosionsschutz vom 20. September 2007;

Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 24. Juli 2006;

Aufgrund des Einverständnisses Unseres Ministers des Haushalts vom 29. Januar 2007;

Aufgrund des Gutachtens Nr. 42.849/4 des Staatsrates vom 15. Mai 2007 und des Gutachtens Nr. 44.138/4 vom 3. März 2008, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat;

Auf Vorschlag Unseres Ministers des Innern

Haben Wir beschlossen und erlassen Wir:

Artikel 1 - Beim FÖD Inneres wird eine Kommission für Abweichung eingerichtet, nachstehend "Kommission" genannt.

Die Kommission ist beauftragt, dem Minister des Innern oder seinem Bevollmächtigten eine Stellungnahme über die in Artikel 2 § 2 des Gesetzes vom 30. Juli 1979 über die Brand- und Explosionsverhütung sowie über die Haftpflichtversicherung in diesen Fällen erwähnten Anträge auf Abweichung abzugeben.

Art. 2 - § 1 - Die Kommission setzt sich zusammen aus:

1. einem Beamten der Generaldirektion der Zivilen Sicherheit, der mindestens Klasse A3 angehört, Vorsitzender,

2. zwei Ingenieuren der Generaldirektion der Zivilen Sicherheit,

3. einem französischsprachigen Sachverständigen, der aufgrund seiner besonderen wissenschaftlichen oder technischen Fachkenntnisse in puncto Brandverhütung bestellt wird,

4. einem niederländischsprachigen Sachverständigen, der aufgrund seiner besonderen wissenschaftlichen oder technischen Fachkenntnisse in puncto Brandverhütung bestellt wird,

5. einem französischsprachigen Berufsoffizier eines Feuerwehrdienstes, der aufgrund seiner Erfahrung in puncto Brandverhütung bestellt wird,

6. einem niederländischsprachigen Berufsoffizier eines Feuerwehrdienstes, der...

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