7 MAI 2008. - Arrêté royal fixant certaines modalités d'exécution de la loi du 15 décembre 1980 sur l'accès au territoire, le séjour, l'établissement et l'éloignement des étrangers. - Traduction allemande

Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'arrêté royal du 7 mai 2008 fixant certaines modalités d'exécution de la loi du 15 décembre 1980 sur l'accès au territoire, le séjour, l'établissement et l'éloignement des étrangers (Moniteur belge du 13 mai 2008).

Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES

  1. MAI 2008 - Königlicher Erlass zur Festlegung bestimmter Ausführungsmodalitäten zum Gesetz vom 15. Dezember 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von Ausländern

    ALBERT II., König der Belgier,

    Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss!

    Aufgrund des Gesetzes vom 15. Dezember 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von Ausländern, insbesondere des Artikels 40bis § 2 Absatz 2 und 3, so wie er durch das Gesetz vom 25. April 2007 eingefügt wurde;

    Aufgrund des Gesetzes vom 19. Juli 1991 über die Bevölkerungsregister, die Personalausweise, die Ausländerausweise und die Aufenthaltsdokumente und zur Abänderung des Gesetzes vom 8. August 1983 zur Organisation eines Nationalregisters der natürlichen Personen, insbesondere des Artikels 1 § 1 Absatz 3;

    Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 29. Februar 2008;

    Aufgrund des Einverständnisses Unseres Staatssekretärs für Haushalt vom 14. April 2008;

    Aufgrund der Dringlichkeit, begründet wie folgt:

    In der Erwägung, dass die Europäische Kommission am 17. Oktober 2007 beschlossen hat, den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wegen verspäteter und unvollständiger Umsetzung der Richtlinie 2004/38/EG anzurufen und dass folglich vermieden werden muss, dass offiziell ein Vertragsverletzungsverfahren gegen den Belgischen Staat eingeleitet wird;

    In der Erwägung, dass die Umsetzung der Richtlinie 2004/38/EG zum 30. April 2008 mehr als zwei Jahre Verspätung aufweist und dass die Europäische Kommission für einen derartigen Verzug eine "Null-Toleranz" eingeführt hat;

    In der Erwägung, dass Belgien für die Einhaltung seiner Verpflichtungen in Bezug auf sein Richtlinien-Umsetzungsdefizit der Europäischen Kommission die Texte zur Umsetzung der europäischen Richtlinien bis zum 13. Mai 2008 notifizieren muss, damit sie im Anzeiger (Scoreboard), der im Juli 2008 veröffentlicht wird, aufgenommen werden können;

    Aufgrund des Gutachtens 44.425/4 des Staatsrates vom 28. April 2008, abgegeben in...

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