9 NOVEMBRE 2015. - Arrêté royal modifiant l'arrêté royal du 6 novembre 2010 relatif à la fixation des redevances liées à l'immatriculation de véhicules. - Traduction allemande

Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'arrêté royal du 9 novembre 2015 modifiant l'arrêté royal du 6 novembre 2010 relatif à la fixation des redevances liées à l'immatriculation de véhicules (Moniteur belge du 17 novembre 2015).

Cette traduction a été établie par le Service de traduction du Service public fédéral Mobilité et Transports à Bruxelles.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST MOBILITÄT UND TRANSPORTWESEN

  1. NOVEMBER 2015 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 6. November 2010 zur Festlegung der Gebühren für die Zulassung von Fahrzeugen

    PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

    Aufgrund Artikel 1 Absatz 3 des am 16. März 1968 koordinierten Gesetzes über die Straßenverkehrspolizei, ersetzt durch das Gesetz vom 28. April 2010;

    Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 6. November 2010 zur Festlegung der Gebühren für die Zulassung von Fahrzeugen;

    Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 18. Mai 2015;

    Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 17. Juli 2015;

    Aufgrund der Beteiligung der Regionalregierungen an der Ausarbeitung des vorliegenden Erlasses;

    Aufgrund des Gutachtens Nr. 58.226/4 des Staatsrates vom 21. Oktober 2015, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;

    Auf Vorschlag der Ministerin der Mobilität und aufgrund der Stellungnahme der Minister, die im Rat darüber beraten haben,

    Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:

    Artikel 1 - Artikel 1 des Königlichen Erlasses vom 6. November 2010 zur Festlegung der Gebühren für die Zulassung von Fahrzeugen, wird wie folgt ersetzt:

    "Artikel 1 - Für die folgenden administrativen Bearbeitungen werden die jeweiligen Gebühren zu Lasten des Antragstellers erhoben:

  2. für die Reservierung einer personalisierten Aufschrift nach Artikel 23 des Königlichen Erlasses vom 20. Juli 2001 über die Zulassung von Fahrzeugen: 2.000 EUR;

  3. für jede Ausstellung eines Kennzeichens oder eines Duplikats eines Kennzeichens, mit Ausnahme von Kennzeichen für vorübergehende Kurzzeitzulassungen, möglicherweise begleitet von einer Zulassungsbescheinigung oder einem Teil hiervon: 30 EUR;

  4. für jede Ausstellung eines Kennzeichens für vorübergehende Kurzzeitzulassungen oder eines Duplikats eines Kennzeichens für vorübergehende Kurzzeitzulassungen, eventuell begleitet von einer Zulassungsbescheinigung oder einem Teil hiervon: 75 EUR;

  5. für...

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