8 MARS 2020. - Arrêté royal concernant la manière dont la légalisation est effectuée et les refus possibles de légalisation. - Traduction allemande

Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'arrêté royal du 8 mars 2020 concernant la manière dont la légalisation est effectuée et les refus possibles de légalisation (Moniteur belge du 13 mars 2020).

Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.

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8. MÄRZ 2020 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Weise, wie Legalisationen erfolgen, und über mögliche Gründe für die Verweigerung von Legalisationen

BERICHT AN DEN KÖNIG

Sire,

ich habe die Ehre, Eurer Majestät den Entwurf eines Königlichen Erlasses vorzulegen, der den Königlichen Erlass vom 12. Juli 2006 über die Legalisation ausländischer gerichtlicher Entscheidungen oder authentischer Urkunden ersetzt.

In Artikel 33 des Konsulargesetzbuches, eingefügt durch das Gesetz vom 21. Dezember 2013 zur Einführung des Konsulargesetzbuches, ist vorgesehen, dass der König die Regeln über die Weise bestimmt, wie Legalisationen erfolgen.

Es ist festzustellen, dass die Anzahl elektronisch unterzeichneter Dokumente weltweit erheblich zunimmt.

In Anwendung des Übereinkommens von Den Haag vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation stellt Belgien bereits seit dem 1. Mai 2018 elektronische Apostillen über ein Programm mit dem Namen "eLegislation" aus, das beim Föderalen Öffentlichern Dienst Auswärtige Angelegenheiten entwickelt worden ist. Es wird sowohl für die Anbringung der elektronischen Apostille als auch für die Anbringung der elektronischen Legalisation verwendet.

Das Programm "eLegalisation" wurde entwickelt, um auch in allen belgischen konsularischen Vertretungen, die für die Durchführung von Legalisationen zuständig sind, verwendet zu werden. Dieses Programm wird für die konsularischen Vertretungen in den Bereichen Verwaltung der Legalisationen und Prüfungen ausländischer Dokumente im Allgemeinen eine Bereicherung darstellen.

Für Belgien bestimmte Dokumente werden elektronisch legalisiert.

Für ein Drittland bestimmte Dokumente können je nach Wahl des Bürgers elektronisch oder auf traditionelle Weise (Papierfassung) legalisiert werden.

Der Zweck des Programms "eLegalisation" besteht nicht in der Verarbeitung personenbezogener Daten, sondern lediglich darin, als nützliche Schnittstelle für die Verwaltung von Anträgen auf Legalisation oder Apostille zwischen dem Nutzer und dem für die Legalisation zuständigen Dienst zu dienen.

Da die elektronisch mit einer Apostille oder Legalisation versehenen Dokumente in der Anwendung "eLegalisation" registriert werden, wird mit diesem Programm ein Register der mit Apostillen und Legalisationen versehenen Dokumente geführt. Aufgrund...

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