8. MAI 2020 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen den Programmen 02 und 11 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Flughäfen und Sportinfrastrukturen,

Die Ministerin für Umwelt, Natur, Forstwesen, ländliche Angelegenheiten und Tierschutz,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, insbesondere des Artikels 26;

Aufgrund des Dekrets vom 19. Dezember 2019 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020, insbesondere des Artikels 18;

Aufgrund der am 22. April 2020 abgegebenen Stellungnahme der Finanzinspektion;

In Erwägung der Notwendigkeit, einen neuen Basisartikel 72.01 mit der Bezeichnung "Ausstattung und Arbeiten in spezifischen Gebäuden der Abteilung Natur und Forstwesen" in das Programm 11 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020 einzufügen;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungsermächtigungen auf den Basisartikel 72.01 des Programms 11 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020 zu übertragen, um dem Mangel an Verpflichtungsermächtigungen für diesen Basisartikel entgegenzuwirken,

Beschließen:

Artikel 1 - Es werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 110.000 EUR vom Programm 02 des Organisationsbereichs 15 auf das Programm 11 desselben Organisationsbereichs...

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