7. OKTOBER 2014 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 2. August 2002 zur Festlegung der Regelung und der Arbeitsweise, die auf die auf belgischem Staatsgebiet gelegenen und vom Ausländeramt verwalteten Orte anwendbar sind, an denen ein Ausländer in Anwendung der in Artikel 74/8 § 1 des Gesetzes vom 15. Dezember 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von Ausländern erwähnten Bestimmungen inhaftiert, zur Verfügung der Regierung gestellt oder festgehalten wird - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Königlichen Erlasses vom 7. Oktober 2014 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 2. August 2002 zur Festlegung der Regelung und der Arbeitsweise, die auf die auf belgischem Staatsgebiet gelegenen und vom Ausländeramt verwalteten Orte anwendbar sind, an denen ein Ausländer in Anwendung der in Artikel 74/8 § 1 des Gesetzes vom 15. Dezember 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von Ausländern erwähnten Bestimmungen inhaftiert, zur Verfügung der Regierung gestellt oder festgehalten wird.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

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7. OKTOBER 2014 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 2. August 2002 zur Festlegung der Regelung und der Arbeitsweise, die auf die auf belgischem Staatsgebiet gelegenen und vom Ausländeramt verwalteten Orte anwendbar sind, an denen ein Ausländer in Anwendung der in Artikel 74/8 § 1 des Gesetzes vom 15. Dezember 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von Ausländern erwähnten Bestimmungen inhaftiert, zur Verfügung der Regierung gestellt oder festgehalten wird

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Aufgrund des Gesetzes vom 15. Dezember 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von Ausländern, des Artikels 74/8 § 2, eingefügt durch das Gesetz vom 15. Juli 1996;

Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 20. Februar 2014;

Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 7. April 2014;

Aufgrund des Gutachtens Nr. 56.308/4 des Staatsrates vom 2. Juni 2014, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat;

Auf Vorschlag Unserer Ministerin der Justiz, beauftragt mit Asyl und Migration,

Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:

Artikel 1 - In Artikel 62 des Königlichen Erlasses vom 2. August 2002 zur Festlegung der Regelung und der Arbeitsweise, die auf die auf belgischem Staatsgebiet gelegenen und vom Ausländeramt verwalteten Orte anwendbar sind, an denen ein Ausländer in Anwendung der in Artikel 74/8 § 1 des Gesetzes vom 15. Dezember 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den...

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