7. JUNI 2021 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen dem Programm 31 des Organisationsbereichs 16 und dem Programm 01 des Organisationsbereichs 34 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021

Der Ministerpräsident der Wallonischen Regierung,

Der Minister für Klima, Energie und Mobilität,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, insbesondere des Artikels 26;

Aufgrund des Dekrets vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021, insbesondere des Artikels 38;

Aufgrund des Rundschreibens vom 18. Januar 2001 über die administrative Verwaltung der von den Europäischen Fonds mitfinanzierten Programme in der Wallonischen Region, insbesondere des Punkts III Ziffer 2 Absatz 4;

In Erwägung der Notwendigkeit, einen neuen Basisartikel 32.02 mit der Bezeichnung "Übertragung von Einkünften mit Ausnahme der Betriebszuschüsse zugunsten der Unternehmen und Finanzanstalten im Rahmen von durch die Europäische Union mitfinanzierten Projekten" in das Programm 31 des Organisationsbereichs 16 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021 einzufügen;

In Erwägung der Notwendigkeit, einen neuen Basisartikel 45.02 mit der Bezeichnung "Übertragung von Einkünften an andere institutionelle Gruppen (Föderalregierung, Gemeinschaften, Regionen, Gemeinschaftskommissionen) - Französische Gemeinschaft im Rahmen von Projekten, die von der Europäischen Union mitfinanziert werden" in das Programm 31 des Organisationsbereichs 16 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021 einzufügen;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf die Basisartikel 32.02 und 45.02 des Programms 31 des Organisationsbereichs 16 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021 zu übertragen, um den in ihren Sitzungen vom 13. Dezember 2018, 14. März 2019 und 18. Februar 2021 im Rahmen der Programme "Interreg V A Euregio Maas-Rhein" und "Interreg V A Großregion" Beschluss der Wallonischen Regierung vom 11. Februar 2021 gefassten Beschlüssen der Wallonischen Regierung Folge zu leisten, nämlich durch die folgenden Maßnahmen (Bezeichnung und Kodifizierung der mitfinanzierten Projekte):

Programm Interreg V A "Euregio Maas - Rhein";

Achse 1: Stärkung der Forschung, der technologischen Entwicklung und der Innovation;

Maßnahme 1.1: Stärkung der Forschung und Innovation im grenzüberschreitenden Gebiet in strategischen und stark komplementären Sektoren;

Bezeichnung: BC4P;

Projekt: BlockchainProsumers;

Begünstigter: Climate Cities;

Basisartikel: 32.02.31;

Verpflichtungsermächtigungen: 83.175,30 EUR;

Ausgabeermächtigungen: 42.000,00 EUR;

Kodifizierung des Projekts: E IE 1 101000 01107;

Bezeichnung: BC4P;

Projekt: BlockchainProsumers;

Begünstigter: CAP Construction;

Basisartikel: 32.02.31;

Verpflichtungsermächtigungen: 83.135,00 EUR;

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