6. SEPTEMBER 2021 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 4. April 2019 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten und des Königlichen Erlasses vom 13. November 2011 zur Festlegung der an den Haushaltsfonds für Rohstoffe und Erzeugnisse zu entrichtenden Abgaben und Beiträge - Deutsche Übersetzung von Auszügen

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung der Artikel 1 und 16 bis 19 des Königlichen Erlasses vom 6. September 2021 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 4. April 2019 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten und des Königlichen Erlasses vom 13. November 2011 zur Festlegung der an den Haushaltsfonds für Rohstoffe und Erzeugnisse zu entrichtenden Abgaben und Beiträge.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST VOLKSGESUNDHEIT, SICHERHEIT DER NAHRUNGSMITTELKETTE UND UMWELT

  1. SEPTEMBER 2021 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 4. April 2019 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten und des Königlichen Erlasses vom 13. November 2011 zur Festlegung der an den Haushaltsfonds für Rohstoffe und Erzeugnisse zu entrichtenden Abgaben und Beiträge

    PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

    Aufgrund des Gesetzes vom 21. Dezember 1998 über Produktnormen zur Förderung umweltverträglicher Produktions- und Konsummuster und zum Schutz der Umwelt, der Gesundheit und der Arbeitnehmer, des Artikels 8, abgeändert durch das Gesetz vom 28. März 2003;

    Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 13. November 2011 zur Festlegung der an den Haushaltsfonds für Rohstoffe und Erzeugnisse zu entrichtenden Abgaben und Beiträge;

    Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 4. April 2019 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten;

    Auf Vorschlag der Ministerin der Umwelt

    Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:

    KAPITEL 1 - Einleitende Bestimmung

    Artikel 1 - Ziel des vorliegenden Erlasses ist es, die in der Präambel des vorliegenden Erlasses erwähnten Königlichen Erlasse mit den technischen Änderungen in Einklang zu bringen, die sich aus der Abnahme und Inbetriebnahme der neuen online EDV-Anwendung ("Gestautor") des in Artikel 2 Nr. 34 des Königlichen Erlasses vom 4. April 2019 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten erwähnten zuständigen Dienstes ergeben.

    (...)

    KAPITEL 3 - Abänderungen des Königlichen Erlasses vom 13. November 2011 zur Festlegung der an den Haushaltsfonds für Rohstoffe und Erzeugnisse zu entrichtenden Abgaben und Beiträge

    Art. 16 - Artikel 6 des Königlichen Erlasses vom 13. November 2011 zur Festlegung der an den Haushaltsfonds für Rohstoffe und Erzeugnisse zu...

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