17. DEZEMBER 2015 - Erlaß der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regionalexekutive vom 15. November 1990 zur Einführung der Vergabe von Essensgutscheinen an das Personal der Dienststellen der Wallonischen Regionalexekutive, der Kabinette der Minister der Wallonischen Regionalexekutive und gewisser gemeinnütziger Einrichtungen, die der Gewalt, der Kontrolle und der Aufsichtsbefugnis der Wallonischen Region unterliegen

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets vom 22. Januar 1998 über das Statut des Personals bestimmter Einrichtungen öffentlichen Interesses, die der Wallonischen Region unterstehen, Artikel 2 Absatz 1;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regionalexekutive vom 15. November 1990 zur Einführung der Vergabe von Essensgutscheinen an das Personal der Dienststellen der Wallonischen Regionalexekutive, der Kabinette der Minister der Wallonischen Regionalexekutive und gewisser gemeinnütziger Einrichtungen, die der Gewalt, der Kontrolle und der Aufsichtsbefugnis der Wallonischen Region unterliegen;

Aufgrund des am 16. November 2015 abgegebenen Gutachtens des Finanzinspektors;

Aufgrund des am 19. November 2015 gegebenen Einverständnisses des Ministers für Haushalt;

Aufgrund des Berichts vom 19. Dezember 2015, der gemäß Artikel 3 Ziffer 2 des Dekrets vom 11. April 2014 zur Umsetzung der Resolutionen der im September 1995 in Peking organisierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen und zur Integration des Gender Mainstreaming in allen regionalen politischen Vorhaben erstellt wurde;

Aufgrund des am 27. November 2015 aufgestellten Protokolls Nr. 689 des Sektorenausschusses Nr. XVI;

Aufgrund der Dringlichkeit, die durch die Einsetzung der Wallonischen Agentur für Gesundheit, Sozialschutz, Behindertenwesen und Familie am 1. Januar 2016 begründet wird;

Und durch die Notwendigkeit, jegliche Lücke auf dem Gebiet der Ansprüche und Gehälter der Bediensteten und Personalmitglieder, die auf diese neue Agentur übertragen werden, zu vermeiden, insbesondere bei der Vergabe von Essensgutscheinen;

Sowie durch die Verabschiedung des Dekrets vom 3. Dezember 2015 über die Wallonische Agentur für Gesundheit, Sozialschutz, Behindertenwesen und Familie;

Aufgrund des am 9. Dezember 2015 in Anwendung des Artikels 84 § 1 Absatz 1 Ziffer 3 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat abgegebenen Gutachtens 58.599/2 des Staatsrat;

In Erwägung des Wallonischen Gesetzbuches für soziale Maßnahmen und Gesundheit, zuletzt abgeändert durch das...

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