5. MAI 2022 - Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 18. November 2021 zur Gewährung einer Umzugs- und Mietbeihilfe für die von der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 besonders betroffenen Personen

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Aufgrund des Gesetzbuches über nachhaltiges Wohnen, Artikel 172 § 1, ersetzt durch das Dekret 12. Dezember 2019; Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 18. November 2021 zur Gewährung einer Umzugs- und Mietbeihilfe für die von der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 besonders betroffenen Personen; Aufgrund des Gutachtens des Finanzinspektors vom 25. April 2022; Aufgrund des Einverständnisses des Ministerpräsidenten, zuständig für den Haushalt, vom 5. Mai 2022; Aufgrund der koordinierten Gesetze über den Staatsrat vom 12. Januar 1973, Artikel 3 § 1; In der Erwägung, dass die Dringlichkeit dadurch begründet ist, dass durch die Hochwasserkatastrophe vom 14 bis 16. Juli 2021 eine beträchtliche Anzahl von Wohnungen unbewohnbar wurde, sowohl eigene Wohnungen der öffentlichen Wohnungsbaugesellschaft als auch Privatwohnungen, deren Bewohner zum Teil in eine Wohnung der öffentlichen Wohnungsbaugesellschaft untergebracht wurden; dass die besondere Notsituation es erforderte, die von dem Hochwasser betroffenen Flutopfer in Abweichung der regulären Vergabekriterien eine Wohnung im öffentlich geförderten Wohnungswesen prioritär zuzuweisen; dass diese Möglichkeit der Abweichung zu den Vergabekriterien aus Gründen der Rechtssicherheit schnellstmöglich rechtswirksam werden muss, sodass die Verabschiedung des vorliegenden Erlasses keinen Aufschub mehr duldet; Auf Vorschlag des für das Wohnungswesen zuständigen Ministers; Nach Beratung, Beschließt :Artikel 1 - In der Überschrift des Erlasses vom 18. November 2021 zur Gewährung einer Umzugs- und Mietbeihilfe für die von der Hochwasserkatastrophe besonders betroffenen Personen...

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