5. DEZEMBER 2019 - Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 23. Dezember 2008 zur Ausführung des Dekretes vom 17. November 2008 zur Förderung der Einrichtungen der Erwachsenenbildung

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft,

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen, Artikel 20, abgeändert durch das Sondergesetz vom 16. Juli 1993;

Aufgrund des Gesetzes vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft, Artikel 7;

Aufgrund des Dekrets vom 17. November 2008 zur Förderung der Einrichtungen der Erwachsenenbildung, Artikel 7 Absatz 1 Nummer 3 abgeändert durch das Dekret vom 11. Dezember 2018, Artikel 7 Absatz 2, abgeändert durch das Dekret vom 11. Dezember 2018, Artikel 8 § 3, Artikel 9 Absatz 4 und Artikel 10.1 Absatz 2, eingefügt durch das Dekret vom 11. Dezember 2018;

Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 23. Dezember 2008 zur Ausführung des Dekretes vom 17. November 2008 zur Förderung der Einrichtungen der Erwachsenenbildung;

Aufgrund des Gutachtens des Finanzinspektors vom 29. April 2019;

Aufgrund des Einverständnisses des Ministerpräsidenten, zuständig für den Haushalt, vom 9. Mai 2019;

Aufgrund des Gutachtens Nr. 66.404/2/V des Staatsrates, das am 30. Juli 2019 in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nummer 2 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat vom 12. Januar 1973 abgegeben wurde;

Aufgrund des Gutachtens Nr. 163/2019 der Datenschutzbehörde, das am 18. Oktober 2019 abgegeben wurde;

In Erwägung des Gutachtens des Rates für Erwachsenenbildung vom 23. April 2019;

Auf Vorschlag des für die Erwachsenenbildung zuständigen Ministers;

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1 - Artikel 1 Nummer 3 des Erlasses der Regierung vom 23. Dezember 2008 zur Ausführung des Dekretes vom 17. November 2008 zur Förderung der Einrichtungen der Erwachsenenbildung wird aufgehoben.

Art. 2 - Artikel 2 desselben Erlasses wird wie folgt abgeändert:

  1. Die Überschrift wird wie folgt ersetzt:

    Übersicht der geplanten Weiterbildungseinheiten

  2. In Absatz 1 wird der einleitende Satz wie folgt ersetzt:

    Die gemäß Artikel 10.1 Absatz 1 Nummer 1 des Dekrets zu übermittelnde Übersicht der geplanten Weiterbildungseinheiten enthält folgende Angaben:

  3. In Absatz 2 wird der einleitende Satz wie folgt ersetzt:

    "Diese Angaben werden anhand elektronischer Formulare, die das Ministerium bereit stellt, mitgeteilt und zwar:"

  4. In Absatz 2 Nummer 2 wird das Wort "Weiterbildungsangebote" jeweils durch das Wort "Weiterbildungen" ersetzt.

    Art. 3 - Artikel 2.1 desselben Erlasses, eingefügt durch den Erlass der Regierung vom 6. Dezember 2012, wird wie folgt ersetzt:

    Art. 2.1 -...

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