4. MAI 2020 - Gesetz zur Regelung der Aussetzung des Verfahrens der Sozialwahlen des Jahres 2020 infolge der Pandemie des Coronavirus COVID-19 - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Gesetzes vom 4. Mai 2020 zur Regelung der Aussetzung des Verfahrens der Sozialwahlen des Jahres 2020 infolge der Pandemie des Coronavirus COVID-19.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST BESCHÄFTIGUNG, ARBEIT UND SOZIALE KONZERTIERUNG

  1. MAI 2020 - Gesetz zur Regelung der Aussetzung des Verfahrens der Sozialwahlen des Jahres 2020 infolge der Pandemie des Coronavirus COVID-19

    PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:

    KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmungen und Anwendungsbereich

    Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.

    Art. 2 - Für die Anwendung des vorliegenden Gesetzes versteht man unter:

  2. Gesetz vom 20. September 1948: das Gesetz vom 20. September 1948 zur Organisation der Wirtschaft, abgeändert durch das Gesetz vom 4. April 2019,

  3. Gesetz vom 19. März 1991: das Gesetz vom 19. März 1991 zur Einführung einer besonderen Kündigungsregelung für die Vertreter des Personals in den Betriebsräten und Ausschüssen für Arbeitssicherheit, Betriebshygiene und Verschönerung der Arbeitsplätze und für die Kandidaten für diese Ämter,

  4. Gesetz vom 4. August 1996: das Gesetz vom 4. August 1996 über das Wohlbefinden der Arbeitnehmer bei der Ausführung ihrer Arbeit, abgeändert durch das Gesetz vom 4. April 2019,

  5. Gesetz vom 4. Dezember 2007: das Gesetz vom 4. Dezember 2007 über die Sozialwahlen, abgeändert durch das Gesetz vom 4. April 2019.

    Art. 3 - Vorbehaltlich der in vorliegendem Gesetz vorgesehenen Bestimmungen und Abweichungen bleiben die Bestimmungen des Gesetzes vom 4. Dezember 2007, des Gesetzes vom 20. September 1948, des Gesetzes vom 4. August 1996 und des Gesetzes vom 19. März 1991 uneingeschränkt anwendbar.

    Art. 4 - Vorliegendes Gesetz ist ausschließlich auf das Verfahren der Sozialwahlen des Jahres 2020, das auf der Grundlage von Artikel 9 in Verbindung mit Artikel 70 Nr. 1, 3, 4 und 5 des Gesetzes vom 4. Dezember 2007 durchgeführt wird, anwendbar.

    KAPITEL 2 - Grundsatz der Aussetzung des Verfahrens der Sozialwahlen

    Art. 5 - Das Verfahren der Sozialwahlen wird ab dem sechsunddreißigsten Tag nach dem Aushang der in Artikel 14 des Gesetzes vom 4. Dezember 2007 erwähnten Bekanntmachung, in der das Datum der Wahlen angekündigt wird, ausgesetzt. Dieser Tag, an dem die Aussetzung beginnt, wird auf der Grundlage des in Artikel 14 Absatz 1 Nr. 7 des Gesetzes vom 4. Dezember 2007 vorgesehenen ausgehängten Wahlkalenders...

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