4. JUNI 2021 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen den Programmen 01, 11 und 22 der Organisationsbereiche 12 und 14 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Flughäfen und Sportinfrastrukturen,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, insbesondere des Artikels 26;

Aufgrund des Dekrets vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021, insbesondere des Artikels 101;

Aufgrund der am 28. Mai 2021 abgegebenen Stellungnahme des Finanzinspektors;

In Erwägung der Notwendigkeit, Ausgabeermächtigungen auf den Basisartikel 74.06 des Programms 01 des Organisationsbereichs 14 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021 zu übertragen, um den Mangel an Mitteln für diesen Basisartikel auszugleichen;

In Erwägung der Notwendigkeit, Ausgabeermächtigungen auf die Basisartikel 74.02 und 74.08 des Programms 11 des Organisationsbereichs 14 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021 zu übertragen, um den Mangel an Mitteln für diese Basisartikel auszugleichen,

Beschließt :

Artikel 1 - Es werden Ausgabeermächtigungen in Höhe von 123.000 EUR vom Programm 22 des Organisationsbereichs 01 auf das Programm 14 des Organisationsbereichs übertragen.

Es werden Ausgabeermächtigungen in Höhe von 817.000 EUR vom Programm 22 des Organisationsbereichs 12 auf das Programm 11 des Organisationsbereichs 14 übertragen.

  1. 2 - Die Verteilung...

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