4. JUNI 2020 - Erlass der Regierung zur Bestellung der Mitglieder der in Artikel 171bis des Gesetzbuches über nachhaltiges Wohnen erwähnten Beschwerdekammer

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft,

Aufgrund des Gesetzbuches über nachhaltiges Wohnen, Artikel 171bis, eingefügt durch das Dekret der Wallonischen Region vom 30. März 2006 und abgeändert durch das Dekret vom 12. Dezember 2019;

Aufgrund des Dekrets vom 3. Mai 2004 zur Förderung der ausgewogenen Vertretung von Männern und Frauen in beratenden Gremien, abgeändert durch das Dekret vom 14. Februar 2011;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 6. September 2007 über die Vermietung der von den Wohnungsbaugesellschaften öffentlichen Dienstes verwalteten Wohnungen, Artikel 9 § 1, abgeändert durch den Erlass der Regierung vom 6. Februar 2020;

Auf Vorschlag des für das Wohnungswesen zuständigen Ministers;

Nach Beratung,

Beschließt:

Artikel 1 - Folgende Personen werden als Mitglieder der in Artikel 171bis des Gesetzbuches über nachhaltiges Wohnen erwähnten Beschwerdekammer bestellt:

  1. als Vertreter der Wohnungsbaugesellschaften öffentlichen Dienstes: Frau Caroline Langer als Mitglied und Herr Leo Kreins als Ersatzmitglied;

  2. als Vertreter der Mieter: Herr Jürgen Mertens als Mitglied und N.N. als Ersatzmitglied;

  3. als Vertreter der Verwaltung: Frau Stéphanie Brüls als Mitglied und Herr Michael Fryns als...

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