4 AVRIL 2019. - Arrêté royal modifiant l'article 46ter, de l'AR/CIR 92, en ce qui concerne la détermination du montant maximum de l'exonération relative au passif social en vertu du statut unique. - Traduction allemande

Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'arrêté royal du 4 avril 2019 modifiant l'article 46ter, de l'AR/CIR 92, en ce qui concerne la détermination du montant maximum de l'exonération relative au passif social en vertu du statut unique (Moniteur belge du 18 avril 2019).

Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN

4. APRIL 2019 - Königlicher Erlass zur Abänderung von Artikel 46ter des KE/EStGB 92 hinsichtlich der Festlegung des Höchstbetrags der Steuerbefreiung in Bezug auf die Sozialverbindlichkeiten aufgrund des Einheitsstatuts

BERICHT AN DEN KÖNIG

Sire,

mit dem Erlass, den ich die Ehre habe, Eurer Majestät zur Unterschrift vorzulegen, wird Artikel 46ter des KE/EStGB 92, in dem der Höchstbetrag der Steuerbefreiung in Bezug auf die Sozialverbindlichkeiten aufgrund des Einheitsstatuts festgelegt ist, in Anwendung von Artikel 67quater des EStGB 92 angepasst.

Durch Artikel 67quater früherer Absatz 3 des EStGB 92 wird Eure Majestät ermächtigt, durch einen im Ministerrat beratenen Erlass einen Höchstbetrag der monatlichen Bruttoentlohnung pro Arbeitnehmer festzulegen, die als Grundlage für die Berechnung der Steuerbefreiung in Bezug auf die Sozialverbindlichkeiten aufgrund des Einheitsstatuts dient.

Durch Artikel 67quater des EStGB 92, zuletzt abgeändert durch das Gesetz vom 11. Februar 2019, wird dieser Steuervorteil über fünf aufeinander folgende Zeiträume verteilt. Aus diesem Grund war es zunächst wünschenswert, die budgetäre Begrenzung wie in Artikel 46ter des KE/EStGB 92 festgelegt anzupassen, sodass sie die jährlichen Kostenrahmen, die derzeit für diese Steuerausgaben vorgesehen sind, nicht überschreitet. Anschließend war es für uns angebracht, die verwendete Terminologie ebenfalls anzupassen, damit der Wortlaut besser dem Wortlaut von Artikel 67quater des EStGB 92 entspricht.

Konkret wird mit der Ersetzung des Wortes "Höchstbetrag" durch die Wörter "Höchstbetrag der monatlichen Bruttoentlohnung pro Arbeitnehmer" in Artikel 46ter Absatz 2 des KE/EStGB 92 durch Artikel 1 dieses Entwurfs einerseits darauf abgezielt, sicherzustellen, dass der Höchstbetrag der Entlohnungen, der für die Steuerbefreiung "Sozialverbindlichkeiten aufgrund des Einheitsstatuts" berücksichtigt werden darf, pro Arbeitnehmer berechnet werden muss, wie bereits im Bericht an den König zum Königlichen Erlass vom 25. April 2014 zur Abänderung des KE/EStGB 92 angegeben: "Diese (NB: die Steuerbefreiung in Bezug auf...

Pour continuer la lecture

SOLLICITEZ VOTRE ESSAI

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT