31. MAI 2017 - Gesetz zur Abänderung des Gesetzes vom 21. November 1989 über die Haftpflichtversicherung in Bezug auf Kraftfahrzeuge - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Gesetzes vom 31. Mai 2017 zur Abänderung des Gesetzes vom 21. November 1989 über die Haftpflichtversicherung in Bezug auf Kraftfahrzeuge.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST WIRTSCHAFT, KMB, MITTELSTAND UND ENERGIE

31. MAI 2017 - Gesetz zur Abänderung des Gesetzes vom 21. November 1989 über die Haftpflichtversicherung in Bezug auf Kraftfahrzeuge

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:

Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.

Art. 2 - Artikel 1 des Gesetzes vom 21. November 1989 über die Haftpflichtversicherung in Bezug auf Kraftfahrzeuge wird wie folgt abgeändert:

1. Die Bestimmung des Begriffs "Kleinkraftrad" wird aufgehoben.

2. Der Satz "Mit Kraftfahrzeugen gleichgesetzt werden vom König bestimmte Anhänger, die eigens gebaut worden sind, um zwecks Beförderung von Personen oder Sachen an ein Kraftfahrzeug angekoppelt zu werden" wird durch folgenden Satz ergänzt:

"Der König kann durch einen im Ministerrat beratenen Königlichen Erlass näher bestimmen, welche Beförderungsmittel unter den Begriff Kraftfahrzeug fallen".

Art. 3 - In Artikel 2 § 2 desselben Gesetzes werden die Wörter "des Gesetzes vom 9. Juli 1975 über die Kontrolle der Versicherungsunternehmen" durch die Wörter "von Artikel 19bis-1" ersetzt.

Art. 4 - Artikel 3 desselben Gesetzes wird wie folgt abgeändert:

1. In § 1 Absatz 1, abgeändert durch das Gesetz vom 3. Juli 2005, werden die Wörter ", des Arbeitgebers der vorerwähnten Personen, wenn diese aufgrund von Artikel 18 des Gesetzes vom 3. Juli 1978 über die Arbeitsverträge von jeder Haftung befreit sind, und der Organisation, die die erwähnten Personen als Freiwillige beschäftigt, wenn diese aufgrund von Artikel 5 des Gesetzes vom 3. Juli 2005 über die Rechte der Freiwilligen von jeder Haftung befreit sind" durch die Wörter "und der Personen, die für vorerwähnte Personen zivilrechtlich haften" ersetzt.

2. Paragraph 1 Absatz 4 Nr. 2 wird wie folgt ersetzt:

"2. an den mit diesem Fahrzeug gewerbsmäßig und gegen Entgelt beförderten Gütern, mit Ausnahme von persönlicher Kleidung und persönlichem Gepäck der beförderten Personen."

Art. 5 - Artikel 4 § 1 desselben Gesetzes, abgeändert durch das Gesetz vom 22. August 2002, wird aufgehoben.

Art. 6 - Artikel 6 § 2 Nr. 2 desselben Gesetzes wird aufgehoben.

Art. 7 - Artikel 8 Absatz 3 desselben Gesetzes wird aufgehoben.

Art. 8 - Artikel 9bis desselben Gesetzes, eingefügt durch das Gesetz vom 2. August 2002, wird wie folgt abgeändert:

1. In § 1 Absatz 1 werden die Wörter "in Artikel 79 § 2 des Gesetzes vom 9. Juli 1975 über die Kontrolle der Versicherungsunternehmen" durch die Wörter "in Artikel 19bis-2" ersetzt.

2. In § 1 Absatz 2, eingefügt durch das Gesetz vom 27. Dezember 2005, werden die Wörter "des Gesetzes vom 27. März 1995 über die Versicherungsvermittlung und den Vertrieb von Versicherungen" durch die Wörter "von Teil 6 des Gesetzes vom 4. April 2014 über die Versicherungen" ersetzt.

3. Der Artikel wird durch...

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