31. MAI 2016 - Gesetz zur Abänderung des Gesetzes vom 1. August 1985 zur Festlegung steuerrechtlicher und anderer Bestimmungen, was die Hilfe für Opfer von vorsätzlichen Gewalttaten betrifft - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Gesetzes vom 31. Mai 2016 zur Abänderung des Gesetzes vom 1. August 1985 zur Festlegung steuerrechtlicher und anderer Bestimmungen, was die Hilfe für Opfer von vorsätzlichen Gewalttaten betrifft.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ

31. MAI 2016 - Gesetz zur Abänderung des Gesetzes vom 1. August 1985 zur Festlegung steuerrechtlicher

und anderer Bestimmungen, was die Hilfe für Opfer von vorsätzlichen Gewalttaten betrifft

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:

Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.

Art. 2 - In Artikel 30 des Gesetzes vom 1. August 1985 zur Festlegung steuerrechtlicher und anderer Bestimmungen, zuletzt abgeändert durch das Gesetz vom 27. Dezember 2004, werden die Paragraphen 1 und 2 wie folgt ersetzt:

" § 1 - Es wird eine Kommission für finanzielle Hilfe zugunsten von Opfern vorsätzlicher Gewalttaten und von Gelegenheitsrettern, nachstehend "Kommission" genannt, eingesetzt, die über die Ersuchen um Gewährung einer dringenden Hilfe, einer finanziellen Hilfe oder einer ergänzenden Hilfe entscheidet.

§ 2 - Die Kommission ist in Kammern eingeteilt. Der König bestimmt die Anzahl Kammern.

Der Präsident und die Vizepräsidenten der Kommission sind Magistrate des gerichtlichen Stands oder Honorarmagistrate. Die Anzahl Vizepräsidenten entspricht der Anzahl Kammern minus eins.

Die Kommission besteht außerdem aus so vielen Rechtsanwälten oder Honorarrechtsanwälten und Beamten oder pensionierten Beamten der Stufe A wie es Kammern gibt. Andere Kategorien von Kommissionsmitgliedern können vom König bestimmt werden. Er kann hierfür Sonderbedingungen auferlegen. Die Hälfte der Mitglieder gehört der französischen Sprachrolle, die andere Hälfte der niederländischen Sprachrolle an. Für den Präsidenten, die Vizepräsidenten und jedes Mitglied gibt es jeweils einen Stellvertreter.

Der Präsident und sein Stellvertreter müssen die Kenntnis der französischen und der niederländischen Sprache gemäß dem Gesetz vom 15. Juni 1935 über den Sprachengebrauch in Gerichtsangelegenheiten nachweisen. Sie gehören verschiedenen Sprachrollen an. Mindestens eine der in Absatz 3 angegebenen Personen muss - gemäß den vom König festgelegten...

Pour continuer la lecture

SOLLICITEZ VOTRE ESSAI

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT