31. JULI 2023 - Gesetz zur Abänderung des Strafgesetzbuches zwecks Unterstrafestellung von Konversionspraktiken - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Gesetzes vom 31. Juli 2023 zur Abänderung des Strafgesetzbuches zwecks Unterstrafestellung von Konversionspraktiken.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

INSTITUT FÜR DIE GLEICHHEIT VON FRAUEN UND MÄNNERN

31. JULI 2023 - Gesetz zur Abänderung des Strafgesetzbuches zwecks Unterstrafestellung von Konversionspraktiken

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:

KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmung

Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.

KAPITEL 2 - Abänderungen des Strafgesetzbuches

Art. 2 - In Buch 2 Titel 8 des Strafgesetzbuches wird ein Kapitel 4quater mit der Überschrift "Konversionspraktiken" eingefügt.

Art. 3 - In Kapitel 4quater, eingefügt durch Artikel 2, wird ein Artikel 442quinquies mit folgendem Wortlaut eingefügt:

Art. 442quinquies - Konversionspraktiken

Unter Konversionspraktiken sind Praktiken zu verstehen, die aus einem physischen Eingriff oder der Ausübung psychischen Drucks bestehen und von denen der Täter glaubt oder behauptet, dass sie darauf abzielen, die sexuelle Orientierung, die Genderidentität oder den Genderausdruck einer Person zu unterdrücken oder zu verändern, unabhängig davon, ob dieses Merkmal tatsächlich vorhanden ist oder vom Täter nur unterstellt wird.

Als Konversionspraktiken gelten nicht: Hilfe- und Dienstleistungen, die im Rahmen der geistigen und körperlichen Gesundheitspflege im Zusammenhang mit der Ergründung und Entfaltung der sexuellen Orientierung, der Genderidentität oder des Genderausdrucks einer Person angeboten werden.

Als Konversionspraktiken gelten ebenfalls nicht: Behandlungen oder Eingriffe im Rahmen einer sozialen oder medizinischen Transition, die von Berufsfachkräften im Gesundheitswesen im Rahmen der Gesundheitspflege gemäß den Bedingungen und im Rahmen des Gesetzes vom 22. August 2002 über die Rechte des Patienten angeboten werden.

Art. 4 - In dasselbe Kapitel 4quater wird ein Artikel 442sexies mit folgendem Wortlaut eingefügt:

Art. 442sexies - Ahndung der Anwendung von Konversionspraktiken und des Versuchs sowie erschwerende Faktoren

§ 1 - Die Anwendung von Konversionspraktiken wird mit einer Gefängnisstrafe von einem Monat bis zu zwei Jahren und mit einer Geldbuße von 100 bis zu 300 EUR oder mit nur...

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