31 JANUAR 2019 - Erlass der Regierung zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 30. März 1973 zur Festlegung der gemeinsamen Regeln zur Berechnung der Tagespflegesätze, die für den Unterhalt, die Erziehung und die Pflege von Personen mit Behinderung, die zu Lasten der öffentlichen Hand untergebracht sind, gewährt werden

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft,

Aufgrund des Dekrets vom 13. Dezember 2016 zur Schaffung einer Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben, Artikel 14 § 1;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 30. März 1973 zur Festlegung der gemeinsamen Regeln zur Berechnung der Tagespflegesätze, die für den Unterhalt, die Erziehung und die Pflege von Personen mit Behinderung, die zu Lasten der öffentlichen Hand untergebracht sind, gewährt werden;

Aufgrund des Vorschlags des Verwaltungsrates der Dienststelle für selbstbestimmtes Leben vom 7. September 2018;

Aufgrund des Gutachtens des Finanzinspektors vom 12. November 2018;

Aufgrund des Einverständnisses des Ministerpräsidenten, zuständig für den Haushalt, vom 9. November 2018;

Aufgrund des am 10. Dezember 2018 beim Staatsrat in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nummer 2 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat vom 12. Januar 1973 eingereichten Antrags auf Begutachtung innerhalb einer Frist von dreißig Tagen;

In Erwägung der fehlenden Abgabe dieses Gutachtens binnen derselben Frist;

In Erwägung, dass die Träger der Einrichtungen von dieser Maßnahme in Kenntnis gesetzt wurden;

Auf Vorschlag des für Soziales zuständigen Ministers;

Nach Beratung,

Beschließt:

Artikel 1 - Artikel 3 des Königlichen Erlasses vom 30. März 1973 zur Festlegung der gemeinsamen Regeln zur Berechnung der Tagespflegesätze, die für den Unterhalt, die Erziehung und die Pflege von Personen mit Behinderung, die zu Lasten der öffentlichen Hand untergebracht sind, gewährt werden, zuletzt abgeändert durch Erlass der Regierung vom 17. Januar 2018, wird wie folgt abgeändert:

  1. Paragraf 1 wird wie folgt ersetzt:

    " § 1 - Die Aufenthaltskosten pro Unterhaltstage der Nutznießer sind wie folgt festgelegt:

    0-3 Jahre 3-12 Jahre 12 Jahre und älterErnährung 4,5578 € 4,5578 € 5,7895 €Kleidung 0,6159 € 1,6014 € 1,9708 €Bettwäsche (u. Waschen) 0,2463 € 0,1848 € 0,1848 €andere Wäsche (Waschen) 0,8621 € 0,8621 € 0,8621 €Reparatur Schuhe 0,0000 € 0,0616 € 0,0616 €Medikamente (geläufige) 0,0616 € 0,0616 € 0,0616 €Unterwäsche 0,0616 € 0,0616 € 0,0616 €Toilettenartikel und Frisör 0,2463 € 0,2463 € 0,2463 €erzieherische Aktivitäten 0,1232 € 0,6159 € 0,8621 €Versicherungen 0,3696 € 0,3696 € 0,3696 €Unterhaltsprodukte 0,0987 € 0,0987 € 0,0987 €Unterhalt Gebäude (Reparatur Anstrich) 0,6159 € 0,6159 € 0,6159 €Wasser, Heizung, Strom 2,5867 € 2,5867 € 2,5867 €Steuern 0,0247 € 0,0247 € 0,0247 €Verwaltungskosten 0,8621 € 0,8621 € 0,8621 €Kultus/Moral 0,0000 € 0,1232 € 0,1232 €Zuschlag ab 01/07/1974 1,4782 € 1,4782 € 1,4782 €Fahrten im Auftrag (Dienstfahrten) 0,1848 € 0,1848 € 0,1848 €Verschiedenes 0,2463 € 0,2463 € 0,2463 €Summe: 13,2418 € 14,8433 € 16,6906 €

  2. in Paragraf 2 Absatz 1 wird der Betrag von "0,6038 €" ersetzt durch den Betrag von "0,6159 €" und der Betrag von "1,1473 €" ersetzt durch den Betrag von "1,1702...

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