3. DEZEMBER 2020 - Königlicher Erlass zur Abänderung verschiedener Bestimmungen im Bereich der Sicherheit der Nahrungsmittelkette nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Königlichen Erlasses vom 3. Dezember 2020 zur Abänderung verschiedener Bestimmungen im Bereich der Sicherheit der Nahrungsmittelkette nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALAGENTUR FÜR DIE SICHERHEIT DER NAHRUNGSMITTELKETTE

  1. DEZEMBER 2020 - Königlicher Erlass zur Abänderung verschiedener Bestimmungen im Bereich der Sicherheit der Nahrungsmittelkette nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union

    PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

    Aufgrund des Gesetzes vom 2. April 1971 über die Bekämpfung der Schadorganismen von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen, des Artikels 2, abgeändert durch das Gesetz vom 5. Februar 1999, den Königlichen Erlass vom 22. Februar 2001 und das Gesetz vom 27. Dezember 2004;

    Aufgrund des Gesetzes vom 24. März 1987 über die Tiergesundheit, des Artikels 15, abgeändert durch die Gesetze vom 1. März 2007 und 8. Juni 2008;

    Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 30. April 1999 über die tierseuchenrechtlichen Bedingungen für den innergemeinschaftlichen Handel mit Rindern und Schweinen, abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 10. Juni 2014;

    Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 28. September 2000 über die Veterinärkontrollen der aus Drittländern eingeführten Erzeugnisse, abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 24. Juni 2013;

    Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 19. März 2004 über die veterinärrechtlichen und tierseuchenrechtlichen Vorschriften für den Handel mit bestimmten Erzeugnissen für den menschlichen Verzehr und deren Einfuhr und zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 31. Dezember 1992 über die veterinärrechtlichen und tierzüchterischen Kontrollen im innergemeinschaftlichen Handel mit bestimmten lebenden Tieren und Erzeugnissen und des Königlichen Erlasses vom 31. Dezember 1992 über die Organisation der Veterinärkontrollen für Tiere und bestimmte Erzeugnisse tierischen Ursprungs, die aus Drittländern eingeführt werden, abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 13. Februar 2006;

    Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 10. August 2005 über die Bekämpfung der Schadorganismen von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen, abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 6. Juni 2012 und die Ministeriellen Erlasse vom 15. Februar 2006, 19. April 2006, 3. Oktober...

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