28. JANUAR 2019 - Königlicher Erlass über die Vergütungen für die Leistungen des Verwaltungsdienstes mit autonomer Buchführung 'Zentrale Dienststelle für Deutsche Übersetzungen' - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Königlichen Erlasses vom 28. Januar 2019 über die Vergütungen für die Leistungen des Verwaltungsdienstes mit autonomer Buchführung "Zentrale Dienststelle für Deutsche Übersetzungen".

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES

28. JANUAR 2019 - Königlicher Erlass über die Vergütungen für die Leistungen des Verwaltungsdienstes mit autonomer Buchführung "Zentrale Dienststelle für Deutsche Übersetzungen"

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Aufgrund der Verfassung, des Artikels 108;

Aufgrund des Programmgesetzes vom 23. Dezember 2009, durch das der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen das Statut eines Staatsdienstes mit getrennter Geschäftsführung zuerkannt worden ist, wie in Artikel 140 der am 17. Juli 1991 koordinierten Gesetze über die Staatsbuchführung erwähnt, des Artikels 200 Absatz 2, eingefügt durch das Gesetz vom 15. Juli 2018 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen im Bereich Inneres, und des Artikels 71;

Aufgrund des Vorschlags des geschäftsführenden Ausschusses des Verwaltungsdienstes mit autonomer Buchführung "Zentrale Dienststelle für Deutsche Übersetzungen" vom 4. Mai 2016 zur Festlegung der Vergütungen für die von dieser Dienststelle erbrachten Leistungen;

Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 19. Dezember 2016;

Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 16. Februar 2017;

Aufgrund des Gutachtens Nr. 64.617/2 des Staatsrates vom 3. Dezember 2018, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;

In Erwägung der Artikel 2 und 5 Nr. 8 des Königlichen Erlasses vom 26. Februar 2015 zur Organisation der administrativen und finanziellen Verwaltung des Staatsdienstes mit getrennter Geschäftsführung "Zentrale Dienststelle für Deutsche Übersetzungen";

In Erwägung der Notifizierung des Beschlusses des Kollegiums der Präsidenten der Direktionsausschüsse vom 8. November 2016, durch den die neue Tarifpolitik des Staatsdienstes mit getrennter Geschäftsführung "Zentrale Dienststelle für Deutsche Übersetzungen" gemäß der Notifizierung des Ministerrates vom 20. November 2009 gebilligt worden ist;

Auf Vorschlag Unseres Ministers des Innern

Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:

Artikel 1 - Die Leistungen des Verwaltungsdienstes mit...

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