28. FEBRUAR 2014 - Gesetz zur Abänderung von Artikel 19 des Gerichtsgesetzbuches in Bezug auf die Berichtigung von materiellen Irrtümern oder die Wiedergutmachung von Versäumnissen in den Urteilen und in Bezug auf die Auslegung der Urteile - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Gesetzes vom 28. Februar 2014 zur Abänderung von Artikel 19 des Gerichtsgesetzbuches in Bezug auf die Berichtigung von materiellen Irrtümern oder die Wiedergutmachung von Versäumnissen in den Urteilen und in Bezug auf die Auslegung der Urteile.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ

28. FEBRUAR 2014 - Gesetz zur Abänderung von Artikel 19 des Gerichtsgesetzbuches in Bezug auf die Berichtigung von materiellen Irrtümern oder die Wiedergutmachung von Versäumnissen in den Urteilen und in Bezug auf die Auslegung der Urteile

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:

Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 77 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.

  1. 2 - In Artikel 19 des Gerichtsgesetzbuches, abgeändert durch das Gesetz vom 26. April 2007, wird zwischen den Absätzen 1 und 2 ein Absatz mit folgendem Wortlaut eingefügt:

    Der Richter, der seine Rechtsprechungsbefugnis in einer Streitfrage ausgeschöpft hat, kann mit dieser Sache nicht mehr befasst werden, vorbehaltlich der durch vorliegendes Gesetzbuch vorgesehenen Ausnahmen.

  2. 3 -...

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