26. FEBRUAR 2024 - Dekret zur Zustimmung zu folgenden Internationalen Abkommen: 1. Übergangsabkommen für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Vertragspartei Zentralafrika andererseits, geschehen zu Yaoundé und Brüssel am 22. Januar 2009; 2. Vorläufiges Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Elfenbeinküste einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, geschehen zu Abidjan am 26. November 2008 und zu Brüssel am 22. Januar 2009 (1)

Das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat das Folgende angenommen und wir, Regierung, sanktionieren es: Artikel 1 - Das Übergangsabkommen für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Vertragspartei Zentralafrika andererseits, geschehen zu Yaoundé und Brüssel am 22. Januar 2009, ist uneingeschränkt wirksam. Art. 2 - Das vorläufige Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Elfenbeinküste einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, geschehen zu Abidjan am 26. November 2008 und zu Brüssel am 22. Januar 2009, ist uneingeschränkt wirksam.Wir fertigen das vorliegende Dekret aus und ordnen...

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