26. FEBRUAR 2018 - Dekret zur Zustimmung zu dem zweiten Protokoll zur Änderung des am 1. Juni 1987 in Brüssel unterzeichneten Abkommens zwischen der Regierung des Königreichs Belgien und der Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerflucht auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Veräußerungsgewinn, wie geändert durch das am 24. Juni 2009 in Paris unterzeichnete Protokoll, geschehen zu London am 13. März 2014

Das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat das Folgende angenommen und wir, Regierung, sanktionieren es:

Einziger Artikel - Das zweite Protokoll zur Änderung des am 1. Juni 1987 in Brüssel unterzeichneten Abkommens zwischen der Regierung des Königreichs Belgien und der Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerflucht auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Veräußerungsgewinn, wie geändert durch das am 24. Juni 2009 in Paris unterzeichnete Protokoll, geschehen zu London am 13. März 2014, ist uneingeschränkt wirksam.

Wir fertigen das vorliegende Dekret aus und ordnen an, dass es durch das Belgischen Staatsblatt veröffentlicht wird.

Eupen, den 26. Februar 2018

O. PAASCH

Der Ministerpräsident

  1. WEYKMANS

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin...

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