26 DECEMBRE 2015. - Loi-programme (I)
Traduction allemande d'extraits
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande des articles 1, 18, 41, 49 et 50, 54, 64, 66, 93 à 96, 98 et 102 à 110 de la loi-programme (I) du 26 décembre 2015 (Moniteur belge du 30 décembre 2015).
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS
26. DEZEMBER 2015 - Programmgesetz (I)
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!
Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:
TITEL I - Allgemeine Bestimmung
Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.
TITEL II - Haushalt
KAPITEL 1 - Aufhebung von Grundlagenfonds, die im Grundlagengesetz vom 27. Dezember 1990 zur Schaffung von Haushaltsfonds erwähnt sind
(...)
Abschnitt 7 - FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung
(...)
Art. 18 - Die Artikel 24 bis 26 und 35 des Gesetzes vom 5. September 2001 zur Verbesserung des Arbeitnehmerbeschäftigungsgrades, abgeändert durch das Programmgesetz vom 27. Dezember 2004, werden aufgehoben.
(...)
Abschnitt 11 - ÖPD Sozialeingliederung
(...)
Art. 41 - Artikel 65 des Programmgesetzes vom 19. Juli 2001 wird aufgehoben.
(...)
Abschnitt 13 - FÖD Finanzen, für die Staatsschuld
(...)
Art. 49 - Die Artikel 26 und 27 des Gesetzes vom 5. September 2001 zur Gewährleistung des stetigen Abbaus der Staatsschuld und zur Schaffung eines Vergreisungsfonds werden aufgehoben.
KAPITEL 2 - Justiz
Art. 50 - Artikel 52 Absatz 2 des Gesetzes vom 7. Mai 1999 über die Glücksspiele, die Wetten, die Glücksspieleinrichtungen und den Schutz der Spieler, abgeändert durch das Gesetz vom 10. Januar 2010, wird wie folgt abgeändert:
1.Im ersten Gedankenstrich werden die Wörter "vom Messtechnischen Dienst des Föderalen Öffentlichen Dienstes Wirtschaft" durch die Wörter "vom Dienst Technische Bewertungen der Kommission für Glücksspiele" ersetzt.
2. Im zweiten Gedankenstrich werden die Wörter "des Messtechnischen Dienstes" durch die Wörter "des Dienstes Technische Bewertungen der Kommission für Glücksspiele" ersetzt.
3. Der dritte Gedankenstrich wird aufgehoben.
(...)
KAPITEL 6 - Wirtschaft
Abschnitt 1 - Haushaltsfonds Zentrale Datenbank der Unternehmen
Unterabschnitt 1 - Abänderung des Wirtschaftsgesetzbuches
Art. 54 - Artikel III.48 des Wirtschaftsgesetzbuches, eingefügt durch das Gesetz vom 17. Juli 2013, wird aufgehoben.
(...)
Abschnitt 4 - Fonds zur Bekämpfung der Überschuldung
(...)
Art. 64 - Artikel 19 § 1 des Gesetzes vom 7. Mai 1999 über die Glücksspiele, die Wetten, die Glücksspieleinrichtungen und den Schutz der Spieler, abgeändert durch die Gesetze vom 8. April 2003, 23. Dezember 2009 und 10. Januar 2010, wird wie folgt abgeändert:
1. In Absatz 4 werden die Wörter "Der in Artikel 20 § 2 des Gesetzes vom 5. Juli 1998 über die kollektive Schuldenregelung und die Möglichkeit eines freihändigen Verkaufs gepfändeter unbeweglicher Güter erwähnte Jahresbeitrag an den Fonds zur Bekämpfung der Überschuldung" durch die Wörter "Der in Artikel 20 § 1 [sic, zu lesen ist: Artikel 20 § 3] des...
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