24. JANUAR 1977 - Gesetz über den Schutz der Gesundheit der Verbraucher im Bereich der Lebensmittel und anderer Waren - Deutsche Übersetzung von Abänderungsbestimmungen

Die in den Anlagen 1 bis 4 aufgenommenen Texte sind die deutsche Übersetzung:

- des Gesetzes vom 11. Februar 2021 zur Abänderung des Gesetzes vom 24. Januar 1977 über den Schutz der Gesundheit der Verbraucher im Bereich der Lebensmittel und anderer Waren im Hinblick auf das Verbot des Verkaufs von Metallpatronen mit Distickstoffmonoxid an Minderjährige,

- der Artikel 47 bis 53 des Gesetzes vom 18. Mai 2022 zur Festlegung verschiedener dringender Bestimmungen im Bereich Gesundheit,

- des Artikels 44 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 über die Sammlung und Speicherung von Identifizierungsdaten und Metadaten im Bereich der elektronischen Kommunikation und die Übermittlung dieser Daten an Behörden,

- der Artikel 10 bis 12 des Gesetzes vom 29. November 2022 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen im Bereich Gesundheit.

Diese Übersetzungen sind von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

Anlage 1

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST VOLKSGESUNDHEIT, SICHERHEIT DER NAHRUNGSMITTELKETTE UND UMWELT

11. FEBRUAR 2021 - Gesetz zur Abänderung des Gesetzes vom 24. Januar 1977 über den Schutz der Gesundheit der Verbraucher im Bereich der Lebensmittel und anderer Waren im Hinblick auf das Verbot des Verkaufs von Metallpatronen mit Distickstoffmonoxid an Minderjährige

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:

KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmung

Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.

KAPITEL 2 - Abänderungen des Gesetzes vom 24. Januar 1977

über den Schutz der Gesundheit der Verbraucher im Bereich der Lebensmittel und anderer Waren

Art. 2 - Artikel 6 des Gesetzes vom 24. Januar 1977 über den Schutz der Gesundheit der Verbraucher im Bereich der Lebensmittel und anderer Waren, zuletzt abgeändert durch das Gesetz vom 12. Juli 2019, wird durch einen Paragraphen 7 mit folgendem Wortlaut ergänzt:

" § 7 - Es ist verboten, Jugendlichen unter achtzehn Jahren Metallpatronen mit Distickstoffmonoxid, die für Lebensmittelsiphons für den häuslichen Gebrauch bestimmt sind, zu verkaufen. Dieses Verbot gilt ebenfalls für Websites für den elektronischen Geschäftsverkehr. Auf diesen Websites muss auf den Seiten, wo dieses Gas online gekauft werden kann, deutlich darauf hingewiesen werden, dass der Verkauf dieses Produkts an Minderjährige verboten ist, unabhängig von dem für das Gas verwendeten Behältnis.

Von jeder Person, die diese Art von Produkten mit Distickstoffmonoxid im Handel kaufen will, darf der Nachweis verlangt werden, dass sie das Alter von achtzehn Jahren erreicht hat.

Im Interesse der Volksgesundheit kann der König sämtliche Maßnahmen ergreifen, damit Minderjährige daran gehindert werden, sich Metallpatronen mit Distickstoffmonoxid zu besorgen.

Ein Warnhinweis hinsichtlich der Gefahr der Verwendung von Distickstoffmonoxid wird auf jedem Behältnis angebracht, das Metallpatronen mit Distickstoffmonoxid, die für Lebensmittelsiphons für den häuslichen Gebrauch bestimmt sind, enthält, und das ohne diesen Warnhinweis nicht verkauft werden darf. Der König bestimmt die Modalitäten für diesen Warnhinweis."

Art. 3 - In Artikel 13 desselben Gesetzes werden die Wörter "Artikel 6 §§ 4 und 6" durch die Wörter "Artikel 6 §§ 4, 6 und 7" ersetzt.

Art. 4 - In Artikel 14 desselben Gesetzes werden die Wörter "Artikel 6 §§ 4 und 6" durch die Wörter "Artikel 6 §§ 4, 6 und 7" ersetzt.

KAPITEL 3 - Inkrafttreten

Art. 5 - Artikel 6 § 7 Absatz 4 desselben Gesetzes, abgeändert durch Artikel 2, tritt ein Jahr nach Veröffentlichung des vorliegenden Gesetzes im Belgischen Staatsblatt in Kraft.

Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.

Gegeben zu Brüssel, den 11. Februar 2021

PHILIPPE

Von Königs wegen:

Der Minister der Volksgesundheit

Fr. VANDENBROUCKE

Mit dem Staatssiegel...

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