23. JUNI 2020 - Königlicher Erlass Nr. 33 zur Anpassung der Einkünfte der Gesundheitspflegepflichtversicherung zur Deckung der spezifischen Ausgaben im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Königlichen Erlasses Nr. 33 vom 23. Juni 2020 zur Anpassung der Einkünfte der Gesundheitspflegepflichtversicherung zur Deckung der spezifischen Ausgaben im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

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23. JUNI 2020 - Königlicher Erlass Nr. 33 zur Anpassung der Einkünfte der Gesundheitspflegepflichtversicherung zur Deckung der spezifischen Ausgaben im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie

(...)

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Aufgrund des Gesetzes vom 27. März 2020 zur Ermächtigung des Königs, Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus COVID-19 zu ergreifen (II), des Artikels 5 § 1 Nr. 3 und 5;

Aufgrund des am 14. Juli 1994 koordinierten Gesetzes über die Gesundheitspflege- und Entschädigungspflichtversicherung;

Gemäß Artikel 6 Absatz 2 des Gesetzes vom 27. März 2020 zur Ermächtigung des Königs, Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus COVID-19 zu ergreifen (II), besteht für vorliegenden Erlass aufgrund der durch die COVID-19-Pandemie begründeten Dringlichkeit keine Pflicht, die erforderlichen Stellungnahmen einzuholen;

Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 19. Mai 2020;

Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 3. Juni 2020;

Gemäß Artikel 8 § 2 Nr. 2 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative Vereinfachung ist vorliegender Erlass aufgrund der durch die COVID-19-Pandemie begründeten Dringlichkeit von der Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften befreit;

Aufgrund des Gutachtens Nr. 67.596/2 des Staatsrates vom 16. Juni 2020, abgegeben in Anwendung von Artikel 4 Absatz 3 des Gesetzes vom 27. März 2020 zur Ermächtigung des Königs, Maßnahmen zur...

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