22 OCTOBRE 2017. - Loi portant des dispositions fiscales diverses I. - Traduction allemande

Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la loi du 22 octobre 2017 portant des dispositions fiscales diverses I (Moniteur belge du 10 novembre 2017).

Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN

22. OKTOBER 2017 - Gesetz zur Festlegung verschiedener steuerrechtlicher Bestimmungen I

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:

KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmung

Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.

KAPITEL 2 - Abänderungen in Bezug auf die Einkommensteuern

Abschnitt 1 - Elektrofahrräder

Art. 2 - Artikel 38 § 1 Absatz 1 Nr. 14 des Einkommensteuergesetzbuches 1992, ersetzt durch das Gesetz vom 27. März 2009, wird wie folgt abgeändert:

1. Buchstabe a) wird wie folgt ersetzt:

"a) Kilometerentschädigungen bis zu einem Höchstbetrag von 0,145 EUR pro Kilometer, die für die Fahrt zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz bewilligt werden, die tatsächlich mit einem Rad, einem motorisierten Rad oder einem Speed Pedelec gemacht wird, so wie sie in der Allgemeinen Straßenverkehrsordnung definiert sind, wobei motorisierte Räder und Speed Pedelecs nur in Betracht kommen, wenn sie elektrisch angetrieben werden,".

2. In Buchstabe b) werden die Wörter "eines Fahrrads" durch die Wörter "eines in Buchstabe a) erwähnten Rads oder Speed Pedelecs" ersetzt.

Art. 3 - Artikel 64ter desselben Gesetzbuches, eingefügt durch das Gesetz vom 8. Juni 2008 und abgeändert durch das Gesetz vom 27. März 2009, wird wie folgt abgeändert:

  1. In Absatz 1 Nr. 3 werden die Wörter "des Fahrrads" durch die Wörter "des in Artikel 38 § 1 Absatz 1 Nr. 14 Buchstabe a) erwähnten Rads oder Speed Pedelecs" ersetzt.

  2. In Absatz 1 Nr. 3 Buchstabe a) werden die Wörter "von Fahrrädern" durch die Wörter "der in Artikel 38 § 1 Absatz 1 Nr. 14 Buchstabe a) erwähnten Räder oder Speed Pedelecs" ersetzt und in Buchstabe b) werden die Wörter "von Fahrrädern und ihrem Zubehör" durch die Wörter "der in Artikel 38 § 1 Absatz 1 Nr. 14 Buchstabe a) erwähnten Räder oder Speed Pedelecs und ihres Zubehörs" ersetzt.

  3. In Absatz 3 wird das Wort "Fahrräder" durch die Wörter "Räder oder Speed Pedelecs wie in Artikel 38 § 1 Absatz 1 Nr. 14 Buchstabe a) erwähnt" ersetzt.

Art. 4 - In Artikel 66bis Absatz 3 desselben Gesetzbuches, eingefügt durch das...

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