21 MAI 2018. - Loi modifiant la loi du 7 décembre 1998 organisant un service de police intégré, structuré à deux niveaux, en ce qui concerne l'élection du conseil de police. - Traduction allemande

Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la loi du 21 mai 2018 modifiant la loi du 7 décembre 1998 organisant un service de police intégré, structuré à deux niveaux, en ce qui concerne l'élection du conseil de police (Moniteur belge du 20 juin 2018).

Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.

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21. MAI 2018 - Gesetz zur Abänderung des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes in Bezug auf die Wahl des Polizeirats

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:

Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.

Art. 2 - Artikel 2 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes, abgeändert durch das Gesetz vom 6. Januar 2014, wird durch eine Nummer 4 mit folgendem Wortlaut ergänzt:

"4. dem ständigen Ausschuss: das Provinzialkollegium in der Wallonischen Region und den Ausschuss des Provinzialrates in der Flämischen Region."

Art. 3 - In Artikel 12 Absatz 5 desselben Gesetzes, abgeändert durch das Gesetz vom 2. April 2001, werden die Wörter "gibt es ein oder zwei Ersatzmitglieder" durch die Wörter "kann es ein oder zwei Ersatzmitglieder geben" ersetzt.

Art. 4 - Artikel 14 desselben Gesetzes wird durch einen Absatz 2 mit folgendem Wortlaut ergänzt:

"Der Kandidat, der als Ersatzmitglied für ein kandidierendes ordentliches Mitglied vorgeschlagen wird, muss am Wahltag demselben Gemeinderat angehören wie demjenigen des kandidierenden ordentlichen Mitglieds, das er beziehungsweise sie ersetzt."

Art. 5 - In Artikel 15 Absatz 1 desselben Gesetzes, abgeändert durch das Gesetz vom 26. April 2002, werden die Wörter "noch miteinander verheiratet sein" durch die Wörter "noch durch eine Ehe oder gesetzliches Zusammenwohnen miteinander verbunden sein" ersetzt.

Art. 6 - Artikel 17 desselben Gesetzes, abgeändert durch das Gesetz vom 1. Dezember 2011, wird wie folgt abgeändert:

1. In Absatz 1 Nr. 1 werden die Wörter "ein Mandat im Polizeirat ausübt" durch die Wörter "Mitglied des Polizeikollegiums oder des Polizeirats ist" ersetzt.

2. In Absatz 1 Nr. 2 werden die Wörter "ein Mandat im Polizeirat ausgeübt hat" durch die Wörter "Mitglied des Polizeikollegiums oder des...

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