21 DECEMBRE 2013. - Loi portant des dispositions diverses Intérieur. - Traduction allemande d'extraits

Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande des articles 19 et 53 de la loi du 21 décembre 2013 portant des dispositions diverses Intérieur (Moniteur belge du 31 décembre 2013).

Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES UND FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ

21. DEZEMBER 2013 - Gesetz zur Festlegung verschiedener Bestimmungen im Bereich Inneres

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:

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TITEL II - Polizei

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KAPITEL 3 - Abänderungsbestimmungen

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Abschnitt 2 - Abänderung des Gesetzes vom 10. April 1995 über die Neuverteilung der Arbeit im öffentlichen Sektor

Art. 19 - In Artikel 7 § 1 Absatz 2 des Gesetzes vom 10. April 1995 über die Neuverteilung der Arbeit im öffentlichen Sektor, eingefügt durch das Gesetz vom 1. März 2007, werden die Wörter "können die Mitglieder des Verwaltungs- und Logistikkaders der Polizeidienste, die auf dem Gebiet der Region Brüssel-Hauptstadt beschäftigt sind, auf ihren Antrag hin die Leistungen, die sie im Rahmen der freiwilligen Viertagewoche erbringen, auf fünf Werktage pro Woche verteilen" durch die Wörter "können die Personalmitglieder der Polizeidienste für Leistungen, die sie im Rahmen der freiwilligen Viertagewoche erbringen, eine andere wöchentliche Verteilung beantragen" ersetzt.

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Abschnitt 9 - Abänderung des Gesetzes vom 19. Juli 2012 über die Viertagewoche und die Halbzeitbeschäftigung ab 50 oder 55 Jahren im öffentlichen Sektor

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