19. JULI 2019 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 24. Dezember 1987 über Wandlungsmängel bei Verkauf oder Tausch von Haustieren - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Königlichen Erlasses vom 19. Juli 2019 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 24. Dezember 1987 über Wandlungsmängel bei Verkauf oder Tausch von Haustieren.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST VOLKSGESUNDHEIT, SICHERHEIT DER NAHRUNGSMITTELKETTE UND UMWELT

19. JULI 2019 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 24. Dezember 1987 über Wandlungsmängel bei Verkauf oder Tausch von Haustieren

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Aufgrund des Gesetzes vom 25. August 1885 zur Revision der Rechtsvorschriften über Wandlungsmängel, der Artikel 1 und 2;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 24. Dezember 1987 über Wandlungsmängel bei Verkauf oder Tausch von Haustieren;

Aufgrund der Stellungnahme des Rates des Haushaltsfonds für Gesundheit und Qualität der Tiere und tierischen Erzeugnisse vom 28. Juni 2018;

Aufgrund der Konzertierung zwischen den Regionalregierungen und der Föderalbehörde vom 2. Oktober 2018;

Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 6. September 2018;

Aufgrund des Gutachtens Nr. 65.168/3 des Staatsrates vom 7. Februar 2019, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;

Auf Vorschlag des Ministers der Landwirtschaft

Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:

Artikel 1 - Artikel 1 Nr. 2 des Königlichen Erlasses vom 24. Dezember 1987 über Wandlungsmängel bei Verkauf oder Tausch von Haustieren, ersetzt durch den Königlichen Erlass vom 1...

Pour continuer la lecture

SOLLICITEZ VOTRE ESSAI

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT