19 FEVRIER 2016. - Arrêté ministériel modifiant l'arrêté ministériel du 23 juillet 2001 relatif à l'immatriculation de véhicules. - Traduction allemande

Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'arrêté ministériel du 19 février 2016 modifiant l'arrêté ministériel du 23 juillet 2001 relatif à l'immatriculation de véhicules (Moniteur belge du 21 avril 2016).

Cette traduction a été établie par le Service de traduction du Service public fédéral Mobilité et Transports à Bruxelles.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST MOBILITÄT UND TRANSPORTWESEN

19. FEBRUAR 2016 - Ministerieller Erlass zur Abänderung des Ministeriellen Erlasses vom 23. Juli 2001 über die Zulassung von Fahrzeugen

Der Minister der Mobilität,

Aufgrund des am 16. März 1968 koordinierten Gesetzes über die Straßenverkehrspolizei, Artikel 1 Absatz 1;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 20. Juli 2001 über die Zulassung von Fahrzeugen, Artikel 21, abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 20. Dezember 2010;

Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 23. Juli 2001 über die Zulassung von Fahrzeugen;

Aufgrund der Beteiligung der Regionalregierungen an der Ausarbeitung des vorliegenden Erlasses;

Aufgrund des Gutachtens Nr. 58.077/2/V des Staatsrates vom 7. September 2015, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 Absatz 1 Nr. 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;

Erlässt:

Artikel 1 - Artikel 5 des Ministeriellen Erlasses vom 23. Juli 2001 über die Zulassung von Fahrzeugen, abgeändert durch die Ministeriellen Erlasse vom 8. November 2010 und 28. März 2014, wird wie folgt ersetzt:

"Art. 5 - § 1 - Kennzeichen für vorübergehende Kurzzeitzulassungen, die in Artikel 20 § 1 Nr. 3 und 3/1 des Königlichen Erlasses vom 20. Juli 2001 über die Zulassung von Fahrzeugen erwähnt sind, haben einen verkehrsroten Grund (RAL 3020). Aufschrift und Umrandung sind weiß.

Die Aufschrift besteht aus:

1. das "rechteckige Kennzeichen" betreffend, einer Gruppe von zwei Buchstaben, gefolgt von den zwei letzten Ziffern der Jahreszahl, gefolgt von drei Buchstaben. Die Ziffern werden durch einen Trennungsstrich in Höhe der horizontalen Mittellinie des Kennzeichens von den Buchstaben getrennt.

2. das "viereckige Kennzeichen" betreffend, einer Gruppe von zwei Buchstaben, gefolgt von einem Trennungsstrich und den zwei letzten Ziffern der Jahreszahl über einer Gruppe von drei Buchstaben.

§ 2 - Zwei viereckige Vignetten mit den Abmessungen 26 x 26 mm und mit abgerundeten Ecken werden auf dem Kennzeichen angebracht. Diese Vignetten geben den Monat auf der unteren Vignette und den Tag auf der oberen Vignette an. Sie zeigen ebenfalls...

Pour continuer la lecture

SOLLICITEZ VOTRE ESSAI

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT