18 FEVRIER 2024. - Arrêté royal portant exécution de l'article 95, § 4, alinéa 7, du Code électoral Traduction allemande

Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'arrêté royal du 18 février 2024 portant exécution de l'article 95, § 4, alinéa 7, du Code électoral (Moniteur belge du 27 février 2024).

Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.

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18. FEBRUAR 2024 - Königlicher Erlass zur Ausführung von Artikel 95 § 4 Absatz 7 des Wahlgesetzbuches

BERICHT AN DEN KÖNIG

Sire,

vorliegender Entwurf eines Erlasses zielt darauf ab, Artikel 95 § 4 Absatz 7 des Wahlgesetzbuches auszuführen.

Diese Bestimmung des Wahlgesetzbuches soll im Hinblick auf die Verwaltungseffizienz die Übermittlung bestimmter spezifischer Daten (Name, Vorname, Nationalregisternummer, Adresse und Beruf) von Bürgern bestimmter Berufskategorien, die als Mitglieder eines Wahlbürovorstandes benannt werden können, zwischen bestimmten Einrichtungen und den Gemeinden ermöglichen. Die betreffende Bestimmung wurde durch das Gesetz vom 28. März 2023, das am 1. Oktober 2023 in Kraft getreten ist, in das Wahlgesetzbuch eingefügt.

In Bezug auf dieses Gesetz vom 28. März 2023 hat die Datenschutzbehörde (DSB) in ihrer Stellungnahme Nr. 209/2022 vom 9. September 2022 zu einem Gesetzentwurf zur Abänderung verschiedener Bestimmungen in Wahlangelegenheiten (I) bestimmt (Punkt 63), dass die Ermächtigung des Königs auch umformuliert werden muss, um die Modalitäten (Häufigkeit? Kommunikationsmittel? Ende der Berufsausübung?) der beabsichtigten Verarbeitung personenbezogener Daten zu präzisieren, die der König durch Verordnung festlegen muss. Dies hat der Gesetzgeber getan, indem er Folgendes verabschiedet hat: "Der König legt die Modalitäten für die elektronische Mitteilung der in Absatz 6 erwähnten Daten fest, einschließlich Häufigkeit dieser Mitteilung, eingesetzter elektronischer Mittel und Verwaltung der erhaltenen Informationen bei Beendigung der Ausübung eines in Absatz 3 Nr. 1 bis 9 erwähnten Berufs."

Soweit der Gegenstand dieses Erlasses zur Ausführung dieser Ermächtigung, in dem Folgendes festgelegt wird:

- Häufigkeit der Mitteilung (einmal pro Jahr, um insbesondere bei vorgezogenen Wahlen über aktuelle Daten zu verfügen),

- gesicherte elektronische Kommunikationsmittel, die verwendet werden müssen,

- Maßnahmen, die im Rahmen der Informationsverwaltung zu ergreifen sind, wenn eine Person den Beruf einer spezifischen Kategorie nicht mehr ausübt.

Im Übrigen hat der Staatsrat in seinem Gutachten Nr. 74.876/2...

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