18 FEVRIER 2018. - Arrêté royal modifiant et complétant l'AR/CIR 92 en exécution de l'article 470/2 du Code des impôts sur les revenus 1992. - Traduction allemande

Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'arrêté royal du 18 février 2018 modifiant et complétant l'AR/CIR 92 en exécution de l'article 470/2 du Code des impôts sur les revenus 1992 (Moniteur belge du 26 février 2018).

Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN

18. FEBRUAR 2018 - Königlicher Erlass zur Abänderung und Ergänzung des KE/EStGB 92 in Ausführung von Artikel 470/2 des Einkommensteuergesetzbuches 1992

BERICHT AN DEN KÖNIG

Sire,

als Antwort auf das Ersuchen der Gemeinden und des Hohen Rates für Finanzen wurde durch das Gesetz vom 31. Juli 2017 zur Einführung eines ständigen Systems der Vorschüsse auf das Aufkommen der Gemeindezuschlagsteuer auf die Steuer der natürlichen Personen (Belgisches Staatsblatt vom 11. August 2017, deutsche Übersetzung Belgisches Staatsblatt vom 15. Mai 2018) das System der tatsächlichen und schwankenden Zuweisungen durch ein gemischtes System ersetzt, das ständige Vorschüsse während eines Zeitraums von acht Monaten, die 80 % der voraussichtlichen Einnahmen eines Steuerjahres darstellen, mit tatsächlichen Zuweisungen für die Monate Juni, Juli und August kombiniert, um den Gemeinden stabile und vorhersehbare flüssige Mittel zu gewährleisten. Im Monat Mai erfolgt die Zahlung des Saldos, wenn er positiv ist. Diesen Saldo erhält man durch Abzug der den Gemeinden in demselben Zeitraum gewährten Vorschüsse und der in Artikel 470 des Einkommensteuergesetzbuches 1992 erwähnten Verwaltungskosten von den für Rechnung der Gemeinden eingenommenen Nettoeinnahmen abzüglich der Nachlasse.

Im Rahmen dieses neuen Systems muss die Verwaltung den Gemeinden einerseits Veranschlagungen des Aufkommens der Gemeindezuschlagsteuer auf die Steuer der natürlichen Personen mitteilen, sodass sie ihren Haushaltsplan aufstellen und somit auch ihre globalen Einnahmen, ihre Ausgaben und Investitionen voraussehen können. Diese Veranschlagung wird im Laufe des Kalenderjahres vor dem betreffenden Haushaltsjahr mitgeteilt. Wenn die ursprüngliche Veranschlagung erheblich von den Nettoeinnahmen abweicht, kann eine zweite Veranschlagung mitgeteilt werden. Die voraussichtlichen Einnahmen werden im Laufe des letzten Quartals des Kalenderjahres, das dem laufenden Haushaltsjahr entspricht, mitgeteilt.

Andererseits muss die Verwaltung die Gemeinden monatlich informieren, sodass sie die tatsächlichen Zuweisungen verfolgen können, selbst während der...

Pour continuer la lecture

SOLLICITEZ VOTRE ESSAI

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT